Der Zeitbegriff im Sozialrecht
Andere Ansicht | 23. September 2010 — Unlängst habe ich in einer SGB II-Sache wieder die Keule der Untätigkeitsklage geschwungen und die ARGE ward verurteilt, den au…
Die Devise der ARGE lautet wohl "Probleme schaffen, nicht wegschaffen", so wie ein bekannter Repetitor es seinen Jurastudenten einhämmert. Meine Freundin ist seit Dezember fertige Zahnärztin. Nun steht die zweijährige Assistenzzeit an. Heute wurde sie (nach einem eigenen Anruf zwecks Initiativbewerbung) spontan zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Es lief recht gut und sie soll morgen mal einen Probe-Arbeitstag ableisten. Tjaaaa, Problem: Sie hätte morgen um 9.30 Uhr einen Termin bei der ARGE, soll aber schon um 8 Uhr arbeiten. Also rief sie bei der ARGE an, dass sie deren Dienste womöglich bald nicht mehr in Anspruch nimmt (Geld kam aber ohnehin noch nicht...), da sie morgen schon zu einem Probe-Arbeitstag eingeladen wurde. Und was sagen die ihr? Sie müsste erst einen Antrag bei der ARGE stellen, dass sie diesen Probe-Arbeitstag ableisten darf. Das klappt aber keinesfalls mehr bis morgen. Klar, man kennt ja die Bürokratie. Einem potentiellen Arbeitgeber will man aber auch ungern absagen, also wurde telefonisch weiter diskutiert, dass doch so ein Arbeitstag sehr sinnvoll sei, um seine Qualitäten zu präsentieren. Einwand der ARGE: "Nein, nein, das könnte ja auch Schwarzarbeit sein." Hm, würde man das dann der ARGE melden? Außerdem ist der Probetag unentgeltlich. Nun hofft meine Freundin auf den Großmut des Staates, denn die Sachbearbeiterin sagte, sie wüsste nicht, ob das klar geht, doch müssen sie es dann jetzt halt ausprobieren. Da fällt einem doch nichts mehr zu ein? Da kümmert sich jemand freiwillig um Arbeit. Und die ARGE, die doch den beruflichen Werdega…
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