Arbeitsunfall- Wann muss der Arbeitgeber zahlen?
Arbeitsunfall- Wann muss der Arbeitgeber zahlen?
Als möchte man abgesichert sein.
Dies gilt vor allem, wenn bei der Arbeit dann doch einmal etwas passiert. Jeder weiß, dass bei Arbeitsunfällen z.B. in der Baubranche
sogar Verletzungen mit Todesfolge möglich sind. Wann ist hier der Arbeitgeber selbst in der Pflicht?
Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen des Arbeitnehmers – Grundsatz
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nicht bei jeden Unfall – auf Arbeit – des Arbeitnehmers haftet. Anders als z.B. in den USA wo ganze
Armeen von Anwälten auf Schadenersatzklagen aufgrund von Arbeitsunfällen in den Startlöchern sitzen und nur auf solche Mandate
warten,um dann den Arbeitgeber auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagen, haftet der Arbeitgeber in Deutschland nur im
Ausnahmefall, nämlich bei
vorsätzlichen Verhalten.
und Vorsatz des Arbeitgebers
Wenn nun eine vorsätzliche Verletzung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber erforderlich ist, dann sieht man schon anhand dessen,
dass solche Fälle in der Praxis nicht sehr häufig sind. Denkbar wäre, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Arbeit – z.B.
beim Streit über die Ausführung der Arbeit – schlägt und dieser dadurch verletzt wird. Dies passiert natürlich, aber nicht sehr
häufig.
Folgen bei Körperverletzung durch den Arbeitgeber
Liegt ein Fall der Körperverletzung durch den Arbeitgeber vor, dass es dieser verpflichtet
der Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten für die Heilbehandlung des Arbeitnehmers zu erstatten dem Arbeitnehmer
Schadenersatz zu leisten (hier z.B. durch Zahlung eines Schmerzensgeldes)
Wegeunfall
Beim den der Arbeitgeber verursacht hat,
haftet der Arbeitgeber auch ohne Vorsatz (z.B. der Arbeitgeber fährt den Arbeitnehmer von einer Baustelle zur nächsten und verursacht
schuldhaft – aber nicht vorsätzlich – einen Verkehrsunfall,bei dem der A…
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