Arbeitsunfall Amokfahrt

Die in Neukölln wohnende Frau war Eigentümerin eines Blumenstandes. Während die Frau vor dem Klinikum Neukölln Blumen verkaufte, raste ihr Exmann mit einem gemieteten Kleintransporter in ihren Stand. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt. Wenige Stunden zuvor hatte der Exmann versucht, seine aktuelle Partnerin zu erstechen. Später brachte er sich um. Da die Frau auf Ihrem Arbeitsplatz verletzt wurde begehrte sie die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Die Berufgsgenossenschaft lehnte ab mit Verweis darauf, dass es sich um einen rein privaten Konflikt gehandelt hat. Ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit der Frau und dem Vorfall habe nicht bestanden. Die Frau klagte gegen den Ablehnungsbescheid der Berufsgenossenschaft vor dem SG Berlin. Dieses entschied zu ihren Gunsten (Urteil vom 22. Februar 2011 (S 25 U 406/10). Begründet wurde dies damit, dass nicht aufklärbar war, ob tatsächlich rein persönliche Gründe zu dem Unfall führten oder dies im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit der Blumenhändlerin stand. Die Vermutung spricht für einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Pressemitteilung werden die Urteilsgründe wie folgt zusammengefasst. Wer am Arbeitsplatz verletzt wird, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend für die Frage, ob auch ein Angriff (z. B. Überfall oder – wie hier – Amokfahrt) als Arbeitsunfall anzusehen ist, ist das Motiv des Angreifers. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt nur dann, wenn die Beweggründe ausschließlich dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind. Hierfür trifft den Unfallversicherungsträger die Beweislast. Bleiben die genauen Motive einer Gewalttat am Arbeitsplatz im Dunkeln, hat das Opfer Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Im vorliegenden Fall gibt es sowohl Anhaltspunkte für eine Beziehungstat als auch für ein berufsbezogenes Motiv des Täters. Es ist denkbar, dass der Täter, der früher selbst einen Blumenstand betrieben hatte, aus Neid auf den beruflichen Erfolg der Klägerin gehandelt hat. Möglicherweise kam es ihm besonders darauf an, zusammen…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Anwalt , Chemnitz , Berlin , Unfall , Berufsgenossenschaft , Arbeitsunfall , Unfallversicherung , Motive

Erschienen 25. Februar 2011 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wegeunfall eines Universitäts-Gasthörers?

BLEIL | 23. Dezember 2011 — Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 10. August 2011 entschieden (Az.: L 5 U 240/10), dass Besucher von Vera…

Von der Weihnachtsfeier ins Krankenhaus - wer zahlt?

Arbeitsrecht Chemnitz | 18. Dezember 2010 — Erleidet ein Arbeitnehmer auf einer betrieblichen Weihnachsfeier in einem "Bowlingcenter" (ein Zentrum für eine spezielle Variante…

Keine gesetzliche Unfallversicherung bei geringfügigen Hilfeleistungen

Arbeitsrecht Chemnitz | 12. September 2011 — Eine Frau half im Rahmen eines Sonntagsausflugs spontan vier Bekannten beim Viehtrieb. Diese trieben fünf Kühe mit Kälbern über di…

Sexunfall und Schadensersatz vom Arbeitgeber

Arbeitsrecht Chemnitz | 28. Juli 2011 — Immer wieder interessant sind die Fragen, was im Rahmen einer Dienstreise üblich ist. In Australien begab sich eine Regierungsmita…

Sturz im Fußballstadion –Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 30. Januar 2012 — Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 25.10.2011 (Az.:L 3 U 52/11) entschieden, dass der Besuch eines Fußball…

Arbeitsunfall nach Betriebsaufgabe

Arbeitsrecht Chemnitz | 5. Mai 2011 — sozialrecht-chemnitz.blogspot.com/ meldet: Auch nach einer Betriebsaufgabe kann im Rahmen von Abwicklungsaufgaben ein Arbeitsunfal…

Kein Unfallschutz für „selbsternannte Tierarzthelferin“

BLEIL | 10. Juni 2011 — Das Sozialgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 (Az.: S 2 U 99/10) entschieden, dass ein Tierhalter, der einem Tier…

Hausumbau als übliche Gefälligkeit

BLEIL | 29. Juni 2011 — Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 15. März 2011 entschieden (Az.: L 3 U 90/09), dass ein nicht mehr bei seinen …

Unfallversicherungsschutz auch bei illegaler Beschäftigung

Kanzlei Blaufelder | 1. November 2011 — Auch bei Schwarzarbeit stehen Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn selbst bei einem verbot…

Anwalt Arbeitsunfall: Raubüberfall kein Arbeitsunfall

Anwalt bloggt | 9. Juli 2006 — In dem Verfahren S 1 U 1528/04 hatte sich das Sozialgericht Wiesbaden mit der Frage zu befassen, ob die Verletzungen, die ein …

Arbeitsunfall - Anwalt-Fehlberg

Dan Fehlberg - Fachanwalt für Arbeitsrecht


Sozialgericht, Unfallversicherung, Urteil, Volltext - Berlin.de
Amokfahrt in Blumenstand - für das Opfer ein Arbeitsunfall - Berlin.de