Arbeitsunfähigkeit – Erwerbsminderungsrente – Urlaub

Der Bezug von Rente wegen Erwerbsminderung hindert das Entstehen des Urlaubsanspruchs nicht. Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit erlischt der Urlaubsanspruch nicht zum Ende des Übertragungszeitraums. Er unterliegt im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nicht der Ausschlussfrist. Allerdings ist die Ausschlussfrist auf den Urlaubsabgeltungsanspruch anwendbar.

Da der Urlaubsabgeltungsanspruch erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht und mit dem Urlaubsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht identisch ist, wahrt die Geltendmachung des Urlaubsabgeltungsanspruchs vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Ausschlussfrist nicht.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2010 – 22 Sa 59/10

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Themen: Urlaub , Erwerbsminderungsrente , Urlaubsabgeltung , Arbeitsunfähigkeit

Erschienen 25. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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