“Arbeitsuchend” neu definiert
Ein Mandant, der schon immer den gleichen Arbeitsplatz hat, erhält eines Tages von der Arbeitsagentur eine “Meldung betragsfreier
Zeiten der Arbeitslosigkeit für die Rentenversicherung, hier: Beendigungsmeldung”. Der Mandant war nicht arbeitslos gewesen.
Meine Anfrage landet beim Call-Center, wo mir mitgeteilt wird, dass der Mandant sich am [Datum] arbeitsuchend gemeldet habe. Die
Meldung an die Rentenversicherung sei ohne Auswirkung, da er nur arbeitsuchend und nicht arbeitslos war. Nach 3 Monaten [in
Wirklichkeit 5], habe man die Vermittlungsbemühungen eingestellt. Als ich anmerke, dass der Mandant auch nicht arbeitsuchend war,
erklärt man mir, er habe am [Datum] die Arbeitsagentur aufgesucht und es gäbe für den Sachbearbeiter nur zwei Möglichkeiten zum
Ankreuzen: “arbeitslos” und “arbeitsuchend”. Da wäre “arbeitsuchend” näher dran gewesen, wenn er nicht arbeitslos war.
Aber was war denn nun passiert? An einem anderen Datum (Tippfehler?) hatte der Mandant bei der Arbeitsagentur vorgesprochen, da sein
Mieter den ALG-II-Mietzuschuss nicht mehr für die Miete verwendete.
MeinTip an die BA: X Sonstiges
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