Arbeitsrichter sind alle fehlgeleitet…

..oder haben die doch nur Jura studiert?

Es gibt so einige Studien, die man sich sparen könnte (Beispiele hatten wir auch schon berichtet). Wir fragen uns immer nur, wer die bezahlt.

Jüngstes Beispiel: Nach mehreren Pressemeldungen hat die TU Darmstadt unter der Autorenschaft der Hochschullehrer Michael Neugarth (Darmstadt) und Helge Berger (Berlin) folgende Sensation aufgedeckt:

Arbeitsgerichte entscheiden konjunkturabhängig!

Erstes Manko ist anscheinend, dass dieser Titel irreführend wäre (*). Denn es geht bei den „Ergebnissen“ nicht um Konjunktur, die volkswirtschaftliche Gesamtbewegungen beschreibt, sondern schlicht um regionale Besonderheiten. Ein anderer Arbeitsrechtler (Kollege Stühler-Walter) hat das schon aus Arbeitnehmersicht kommentiert: Die Studie meint offenbar, eine unterschiedliche Rechtsprechung auszumachen, je nachdem, ob man sich in einer wirtschaftlich starken Region bewegt oder nicht. Logik: Stuttgart ist wirtschaftsfreundlich, daher haben Arbeitnehmer keine Chance, Berlin oder gar Rostock hängt dagegen die roten Fahnen auf.

Jetzt könnte man seine subjektiven Befindlichkeiten mitteilen (die umgekehrt sind – je stärker eine Region, desto großzügiger der Umgang mit Arbeitnehmern), aber das ist letztlich nur – Unfug. Die Rechtsvereinheitlichung ist nirgends so fortgeschritten wie im Arbeitsrecht. Kongresse, Meinungsaustausch und Publikationsintensität lassen zumindest bei Standardfällen bundesweit einheitliche Maßstäbe zu. Und im Übrigen gilt sicher, dass drei Juristen vier Meinungen haben – das ist aber keine Besonderheit der Arbeitsgerichte. Gute Richter gibt es übrigens überall, auch und gerade in Rostock.

Was indes dem Fass den Boden ausschlägt, stand in den NW-News:

„…Die Chancen der Arbeitnehmer, ihre Prozesse zu gewinnen, seien außerdem höher, wenn sie von einem Gewerkschaftsanwalt vor Gericht vertreten werden…“

Es reicht dann aber auch, oder? Demnächst organisieren wir mal einen Sternmarsch der Anwälte auf die TU Darmstadt…

Es gibt keine „Gewerkschaftsanwälte“! Die haben Rechtssekretäre.

Abgesehen davon, dass man da keine zwei Staatsexamina braucht, ist – bleiben wir fair und zurückhaltend – die Qualität der Prozessführung nachweislich nicht besser als bei der Anwaltschaft. Liegt – nebenbei – am Arbeitspensum. Die Rechtssekretäre und -innen müssen ein atemberaubendes Pensum durchprügeln, das eine gute Kanzlei auf mehrere Schultern verteilen muss. Ohne jemandem zu nahe zu treten: Von dem Rechtssekretär einer Gewerkschaft, die Tarifvertrag X abgeschlossen hat, würde ich mich als Arbeitnehmer auch – nur so rein gefühlt – nicht ganz so gerne vertreten lassen, wenn es um eine von der Gewerkschaft nicht gestützte Auslegung des Tarifvertrags geht (kommt häufiger vor als gedacht).

Unter dem Fassboden liegt aber noch eine ertrunkene Ratte:

„…In a…

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Themen: Berlin , Jura , Studie , Stuttgart , TU Darmstadt , Logik , Sensation , Arbeitsgerichte , Alltag IM Arbeitsrecht , Helge Berger , Konjunkturabhängig , Michael Neugarth
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 8. November 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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