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Arbeitsrecht: Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

am 02.08.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Kündigungen werden oftmals nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person ausgesprochen. In solchen Fällen kann der Kündigungsempfänger (Arbeitnehmer) berechtigt sein, die Kündigung nach § 174 BGB wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückzuweisen. Liegen die Voraussetzungen einer berechtigten Zurückweisung vor, ist die Kündigung schon aus diesem Grunde unwirksam. Es bleibt daher für den Arbeitgeber nur der Ausspruch einer neuen, zweiten Kündigung. Ein aktuelles Urteil des BAG gibt Anlass, sich mit den Einzelheiten der in der Praxis oftmals verkannten Vorschrift des § 174 BGB auseinanderzusetzen. (BAG, Urt. v. 20.09.2006 - 6 AZR 82/06 -, NZA 2007, 377) Der Sachverhalt der Entscheidung (verkürzt):Der klagende Arbeitnehmer war seit 1. Januar 2004 bei dem beklagten Freistaat als Sachbearbeiter im Bereich der Landestalsperrenverwaltung in Vollzeit beschäftigt. Der Vertrag war bis zum 31. Dezember 2004 befristet, sah eine Probezeit von sechs Monaten und die Möglichkeit der Kündigung auch vor Ablauf der Befristung vor. Am 11. Juni 2004 wurde dem Kläger ein Kündigungsschreiben mit dem Datum dieses Tages ausgehändigt. Das Kündigungsschreiben wies den Briefkopf „Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen" auf und das Wort Geschäftsführer. Unterschrieben war das Kündigungsschreiben von dem Stellvertreter des Geschäftsführers mit dem Zusatz „i.V.". Dem Kündigungsschreiben war keine Vollmachtsurkunde beigefügt. Mit Schreiben seines späteren Prozessbevollmächtigten vom 15. Juni 2004 ließ der Kläger die Kündigung unter Hinweis auf § 174 Satz 1 BGB wegen des Fehlens einer Originalvollmacht zurückweisen. Mit seiner fristgerecht am 29. Juni 2004 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage wendet er sich gegen die Kündigung. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das LAG …

Wenn die Zurückweisung der fehlenden Vollmacht nicht hilft

Lichtenrader Notizen / Der Kollege Moritz Pohle hat sehr lesenswert über Abmahnung und Vorlage oder Nichtvorvorlage einer Vollmacht nachgedacht. Fazit: § 174 BGB ist nicht anwendbar, wenn der Abschluss eines Vertrages - zum Beispiel eines Unterwerfungsvertrages - angebot…

Neuer Aufsatz: Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Schenk LL.M. Eur. Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie - Erfolg oder Pyrrhussieg?, der hier online abrufbar ist.Der Aufsatz beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Zurückweisung der Softwarepatentric…

Arbeitsrecht: Kündigungsschreiben mit dem Zusatz „i.A.“: Wirksam? - Ferner: Abmahnung und Kündigungsverzicht gelten auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit zwei praxisrelevanten Fragen zu befassen (BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 145/07). Es geht zum einen um die Frage, ob eine mit dem Zusatz „i.A.“ unterzeichnete Kündigungse…

Arbeitsrecht: Kündigungsschreiben mit dem Zusatz „i.A.“: Wirksam? - Ferner: Abmahnung und Kündigungsverzicht gelten auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit zwei praxisrelevanten Fragen zu befassen (BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 145/07). Es geht zum einen um die Frage, ob eine mit dem Zusatz „i.A.“ unterzeichnete Kündigungserk…

OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit einer anwaltlichen (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnung gem. § 174 Satz 1 BGB nach Zurückweisung der Abmahnung aufgrund Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch des Abmahnenden ist stets, dass die Abmahnung nach Form und Inhalt berechtigt war. <br><br> 2. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ebenso wie die Mahnung (vgl. hierzu BGH NJW 19…

Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines minderjährigen Arbeitnehmers oder Auszubildenden genau aufpassen, um die Unwirksamkeit der Kündigung schon aus Formgründen zu vermeiden. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht hatte der Arbeitgeb…

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