Arbeitsrecht: Unternehmen zahlt Detektiveinsatz

Beauftragen Sie als Arbeitgeber einen Detektiv, um den Betrug eines Mitarbeiters aufzudecken, so müssen Sie die Kosten für die Ermittlungen übernehmen. Sie müssen selbst dann zahlen, wenn sich der Verdacht bestätigt und Ihr Arbeitnehmer überführt wird. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 7 Ca 1023/07) hatte v…

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Erschienen 7. August 2007 auf http://www.lohn-praxis.net.

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