Arbeitsrecht: Surfen im Internet als Kündigungsgrund
am 08.06.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenSurfen im Internet (auch während der Arbeitszeit) wird vielfach als Kavaliersdelikt oder sogar sozial adäquat angesehen. Diese Auffassung wurde bis vor etwa zwei Jahren durch die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte weitgehend unterstützt. Nach ihrer Ansicht sollte das Surfen im Internet grundsätzlich nur bei klaren betrieblichen Verboten oder nach vorangegangener Abmahnung geeignet sein, eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung zu tragen. Diese Rechtssprechung wurde durch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2005 verschärft. Danach kann das Herunterladen einer großen Datenmenge wegen der (abstrakten) Gefahr eines Virenbefalls,die Nutzung des Internets als solche wegen der damit verbundenen Kosten und die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, innerhalb derer der Mitarbeiter eigentlich arbeiten sollte,einen Pflichtenverstoß begründen und daher eine Abmahnung oder sogar Kündigung tragen. Nach einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts wurde diese Rechtssprechung jetzt noch einmal verschärft:Der Kläger im Kündigungsschutzverfahren war seit 1999 bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. Ihm stand ein Arbeitsplatz mit PC und Internetzugang zur Verfügung, den er nicht allein nutzte und für dessen Einsatz keinerlei Vorgaben bestanden. Nachdem die Beklagte Anfang Dezember 2004 festgestellt hatte, dass von dem PC aus mehr als 10 Mal Internetseiten mit vorwiegend erotischem oder pornografischem Inhalt aufgerufen und Bilddateien mit solchem Inhalt abgespeichert worden waren, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristgerecht, ohne den Mitarbeiter zuvor abgemahnt zu haben. Die Arbeitsgeberin war der Auffassung, der Verstoß des Mitarbeiters wiege besonders schwer, da er während seiner Arbeitszeit gesurft und die in dieser Zeit nicht erledigte Arbeit in gesondert vergüteten Überstunden nachgeholt habe. Die Auffassung der Arbeitgeberin wurde durch das Bundesarbeitsgericht unterstützt. …
Arbeitsrecht: Nichtgrüßen des Chefs ist kein Kündigungsgrund
Recht und Alltag / In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.11.2005 (Az.: 9 (7) Sa 657/05) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die Frage zu entscheiden, ob es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef …
Arbeitsrecht: Nichtgrüßen des Chefs ist kein Kündigungsgrund
Recht und Alltag / In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.11.2005 (Az.: 9 (7) Sa 657/05) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die Frage zu entscheiden, ob es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef ni…
Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung
LohnPraxis-Weblog / Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie einem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht untersagt haben, können Sie ihn dafür unter Umständen ohne Abma…
Arbeitsrecht: Krankheitsanfälligkeit als Kriterium der Sozialauswahl?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Eine betriebsbedingte Kündigung ist immer dann rechtswirksam, wenn der Arbeitsplatz des zu kündigenden Mitarbeiters aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung ersatzlos entfällt,er nicht auf einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschÅ
Arbeitsrecht: Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wer kann sich nicht erinnern. Während der Schulzeit wurde auf heiße Tage im Hochsommer regelmäßig mit „Hitzefrei“ reagiert. Die Schüler (und auch die Lehrer) durften nach Hause gehen und die Fehltage mussten nicht nachgeholt werden. Der verg…
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
Bundesarbeitsgericht: Internet - Pornographie am Arbeitsplatz ist nicht so schlimm
Selzers Law / Das Bundesarbeitsgeicht musste sich in einer aktuellen Entscheidung ein weiteres Mal mit einer Kündigung wegen exzessiven Surfens am Arbeitsplatz auseinandersetzen:"Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSch…
Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Inter…
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
kielanwalt.de / Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 2005 (Az.: 2 AZR 581/04): Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit…
BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit
arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…
BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
JuracityBlog / Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtss…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Rechtblog / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn de…
