Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung
am 05.06.2007 von LohnPraxis-Weblog
Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie einem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht untersagt haben, können Sie ihn dafür unter Umständen ohne Abmahnung kündigen. Solch eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (nach § 1 Absatz 2 KSchG) ist beispielsweise dann sozial gerechtfertigt, wenn Ihr Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt. Das kann passieren, wenn er damit erheblich seine bezahlte Arbeitszeit versäumt oder den Ruf Ihres Unternehmens gefährdet. Allerdings müssen Sie dem betroffenen Arbeitnehmer nachweisen können, dass er mit dem Internet-Surfen seine Pflichten so verletzt hat, dass die Kündigung angemessen ist.
Wenn Sie feststellen, dass auf einem dienstlichen PC häufig Internetseiten mit erotischem oder pornografischem Inhalt aufgerufen und solche Dateien gespeichert worden sind, müssen Sie das dem Mitarbeiter eindeutig zuordnen können. Doch selbst hier gilt, dass Sie ihn nur dann ohne Abmahnung kündigen können, wenn er das Internet so genutzt hat, dass er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten …
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
IT-Blawg / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2005 (Az. 2 AZR 581/04) klargestellt, dass ein Arbeitsverhältnis aufgrund privater Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz durch den Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung begr…
BAG: Private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz die Dritte - Privates Surfen kann fristlose Kündigung auslösen
JuracityBlog / Privates Surfen im Internet kann drastische Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben, das hat das Bundesarbeitsgericht mit dem kürzlich im Volltext veröffentlichten dritten Urteil zu dieser Problematik deutlich gemacht. Auch d…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Rechtsanwalt Hartmann im Interview bei YOU FM
JuracityBlog / Am 08.01.2007 in der Rob Green Morningshow auf Radio YOU FM lautete das Thema: “Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - Worauf muss ich achten?”. Zu dieser Thematik gab es u. a. ein Interview mit Rechtsanwalt Daniel Hartmann von Rechtsa…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?
JuracityBlog / Der Umstand, dass mittlerweile die meisten Arbeitsplätze mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, führt zu der grundsätzlichen Frage: Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke nutzen?…
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?
JuracityBlog / Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Inter…
BAG: Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im…
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit
arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…
Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Inter…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Rechtblog / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn de…
BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
JuracityBlog / Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtss…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Vertretbar Weblawg / BAG, Urteil v. 07.07.2005 Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer d…
BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…
