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Arbeitsrecht: Ski-Urlaub während Arbeitsunfähigkeit: Fristlose Kündigung!

am 09.02.2007 von http://www.mkvdp.de/

Zwischen den Arbeitsvertragsparteien kommt es bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers immer wieder zu Streit über die notwendigen Verhaltenspflichten. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, während einer Arbeitsunfähigkeit im Bett zu liegen. Auf der anderen Seite muss ein Arbeitnehmer sich natürlich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitspatz zurückkehren kann. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Ski-Urlaub während einer Arbeitsunfähigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 -, NZA-RR 2006, 636). Welche Grundsätze gelten, soll im Folgenden dargestellt werden. Der Sachverhalt der Entscheidung (verkürzt):Der Arbeitnehmer war seit Juli 1992 bei dem beklagten Arbeitgeber, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, als beratender Arzt für Krankenkassen und als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschäftigt. In der Zeit vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 war er wegen einer Gehirnhautentzündung arbeitsunfähig krank geschrieben. Anfang Dezember 2003 bat die Vorgesetzte den Arbeitnehmer, an einer Weiterbildung am 8. Januar 2004 teilzunehmen. Der Arbeitnehmer lehnte dies unter Hinweis auf krankheitsbedingte Konzentrationsschwierigkeiten ab. Unstreitig befand sich der Arbeitnehmer vom 27. Dezember 2003 bis 3. Januar 2004 in einem Ski-Urlaub in Zermatt (Schweiz). Er hatte hiervon seine Krankenkasse unterrichtet und ihr auch eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes zugeleitet. Während eines Ski-Kurses brach er sich das Schien- und Wadenbein. Dies führte zu einer Verlängerung seiner Arbeitsunfähigkeit bis zum 15. März 2004. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis wegen dieses Vorfalles fristlos. Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat hingegen die Klage im …

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