Arbeitsrecht: Schauspieler und Änderung ihrer Rollen. Oder: Eitelkeiten von Schauspielern als arbeitsrechtliches Problem?
am 04.07.2007 von http://www.mkvdp.de/Ein kürzlich von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenes Verfahren erinnert sehr stark an eine Szene aus dem Film „Club der Teufelinnen". Dort sorgte Goldie Hawn für Heiterkeit, als sie sich darüber beklagte, der Produzent eines Filmes habe ihr - trotz intensiver Verjüngungskur - nicht etwa die Rolle der Monique, sondern - unverschämt - von Moniques Mutter angeboten! Über derartige Szenen kann aber offenbar nicht jede(r) lachen, wie der folgende Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Die Klägerin hatte das Drehbuch zu dem Spielfilm „Maria Ann Callas" gelesen und anschließend einen Schauspielervertrag über die Rolle der Jennie unterschrieben. „Jennie" sollte laut Drehbuch die Schwägerin und Freundin der Hauptdarstellerin sein. Mit dieser Erwartung kam die Klägerin auch zum Set, wurde aber kurz nach Beginn der Dreharbeiten bitter enttäuscht: Durch eine Änderung des Drehbuchs wurde aus „Jennie, die Freundin der Hauptdarstellerin" kurzerhand „Jennie, die 60-jährige Mutter der Hauptdarstellerin"! Wie in dem „Club der Teufelinnen" war die hiesige Klägerin entrüstet. Sie weigerte sich so lange, die veränderte Rolle zu spielen, bis der Beklagten zuletzt keine andere Wahl blieb, als das Verhalten der Klägerin als Kündigung zu bewerten und die Rolle mit einer anderen Schauspielerin zu besetzen. Die Klägerin ließ dies nicht auf sich sitzen und erhob Klage. Sie forderte die Bezahlung der restlichen Vergütung. Zur Begründung brachte sie vor, die veränderte Rolle widerspreche den vertraglichen Vereinbarungen und sei ihr zudem unzumutbar. Die Beklagte habe deshalb nicht verlangen können, die Rolle der Mutter zu spielen.Das Bundesarbeitsgericht BAG wies die Klage mit Urteil vom 13.06.2007 - 5 AZR 564/06 - …
Zur Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin gemäß Darstellervertrag
Recht und Alltag / Welche Arbeit der Arbeitnehmer zu leisten hat, ergibt sich in erster Linie aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht kraft seines Weisungsrechts im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrags festlegen. Hiernach rich…
Ein Hauch von Hollywood
recht verständlich / Erfurt ist nicht in Kalifornien. Trotzdem wehte ein Hauch von Hollywood durch die Gänge des Bundesarbeitsgerichts, als der fünfte Senat über die Arbeitspflichten einer Filmschauspielerin zu entscheiden hatte. Das Gericht hatte folgenden Sachverhal…
Der Schauspieler und seine Rolle – welche Änderungen sind zulässig?
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Die Pflichten eines Schauspielers regelt der Darstellervertrag, der oftmals als Arbeitsvertrag einzustufen ist. Hieraus, aber auch z. B. aus Vorgesprächen und einem überreichten Drehbuch, ergeben sich Inhalt und Umfang der Rolle. Oftmals begrenzt d…
Hexenzauber - Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.
Recht für Verbraucher / Hexenzauber - nicht nur vergeblich, auch umsonstEin Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.So urteilte kürzlich das Amtsgericht München. Was war geschehen? Im…
Filmschauspielervertrag: Wechsel vom Freundinnenfach zum Mutterfach zumutbar
JuracityBlog / meint das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 5 AZR 564/06) und wies die Klage einer Schauspielerin ab, die sich geweigert hatte, die Rolle der 60-jährigen Mutter der Heldin zu spielen, obwohl zunächst die Rolle der…
“Hexenzauber” - nicht nur vergeblich, auch umsonst
Handakte WebLAWg / Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beklagte einen Erfolg versprochen hat. Sie hat zumindest einen aus ihrer Sicht po…
