Arbeitsrecht: Nichtgrüßen des Chefs ist kein Kündigungsgrund
In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.11.2005 (Az.: 9 (7) Sa 657/05) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die Frage zu entscheiden, ob es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef nicht grüßt.
Das Landesarbeitsgericht hat die Verweigerung des Grußes nicht als Kündigungsgrund anerkannt und auch den Antrag des Arbeitgebers abgewiesen, das Arbeitsverhältnis aus diesem Grunde gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Dieses ist nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 9) möglich, „wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit“ nicht erwarten lassen.
Ein Unternehmen, das mit Bäckereimaschinen handelt, hatte einem Außendienstmitarbeiter nach mehr als zehnjähriger Beschäftigungszeit gekündigt und begründete das in erster Linie mit einer betrieblichen Umorganisation. Zudem warf es dem Arbeitnehmer vor, kurz vor der Kündigung bei zwei Begegnungen außerhalb des Betriebes den Geschäftsführer in Anwesenheit weiterer Personen nicht gegrüßt zu haben. Der Arbeitnehmer verteidigte sich damit, es könne ihm nicht vorgeworfen werden, bei privaten Treffen in einem Wald nicht gegrüßt zu haben. Dieses sei entschuldbar. Der Geschäftsführer habe ihm zuvor zu verstehen gegeben, dass er ihn wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten entlassen wolle.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine - grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen könnte. Durch das Verweigern des Grußes nach einem Personalgespräch können Arbeitnehmer ihre Verärgerung oder Verstimmung anzeigen, …
» Vollständiger ArtikelArbeitsrecht: Nichtgrüßen des Chefs ist kein Kündigungsgrund
Recht und Alltag | 8. Februar 2006 — In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 29.11.2005 (Az.: 9 (7) Sa 657/05) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die …
Chef muss erst nach Abmahnung gegrüßt werden - meint das LAG Köln
Lichtenrader Notizen | 11. Februar 2006 — „Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Geschäftsführer nach dessen vorherigem Gruß stellt keine - grobe - Beleidigun…
Moin Chef
Im Namen des Volkers | 2. Oktober 2009 — Die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber dem Arbeitgeber nach dessen vorherigem Gruß stellt keine – grobe – Beleidigun…
Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Chef nicht gegrüsst: Kündigungsgrund?
arbeitsrechtblog | 10. März 2006 — Einen eigentlich unglaublichen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden. Das Urteil vom 29.11.2005 liegt jetzt im V…
Muss man seinen Chef grüßen?
ElbeBlawg | 19. April 2006 — Mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 9 Ä7Ü Sa 657/05) auseinandersetzen und entschied: Die Verw…
Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?
andreas-buschmann.net | 22. April 2008 — Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arb…
§ 1A Kschg: § 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben
andreas-buschmann.net | 17. Dezember 2007 — Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall da…
Kschg §1: § 1 a KSchG - Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben
andreas-buschmann.net | 17. Dezember 2007 — Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall da…
Lügen vor Gericht kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (Arbeitsrecht-Blog.de)
Arbeitsrecht-Blog.de | 12. Juni 2007 — Stellt ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess falsche Behauptungen auf, kann dies zu einer Auflösung seines Arbeitsverhält…

