Arbeitsrecht: Mutterschutzfristen und Entgeltkürzung
am 02.03.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDas Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine tarifliche Vergütungsregelung, die dazu führt, dass Mutterschutzfristen nicht in die Bemessungsgrundlage eines ergebnisbezogenen Entgelts einbezogen werden, die Vereinbarung einer geringeren Vergütung im Sinne des § 612 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. darstellt und damit unzulässig ist (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 02.08.2006 - 10 AZR 525/05). Bei den Mutterschutzfristen handelt es sich um besondere Schutzvorschriften, die wegen des Geschlechts gelten. Eine dadurch bedingte Kürzung eines ergebnisbezogenen Entgelts ist unzulässig und führt deshalb zu einem unverminderten Entgeltanspruch, der durch Klage geltend gemacht werden kann. Mutterschutzfristen knüpfen spezifisch an die Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmerinnen vor und nach der Entbindung an. Sie gelten damit wegen des Geschlechts und können deshalb die Vereinbarung einer geringeren Vergütung nicht rechtfertigen. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine solche Kürzungsvereinbarung auf Arbeitsvertrag, arbeitsvertraglicher Einheitsregelung, Gesamtzusage, betrieblicher Übung, Betriebs- und Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag beruht. Nach der zugrunde liegenden Europarichtlinie 75/117/EWG Art. 4 ist umfassend sicherzustellen, dass mit dem Grundsatz des gleichen …
Arbeitsrecht: Die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Von unserem Partner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen, Bonn…
Anwendbarkeit von Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst in Berlin auf eine kirchliche Einrichtung
Recht und Alltag / Wenn in einem Arbeitsvertrag auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregelungen des BAT verwiesen wird, im übrigen aber die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands (AVR) gelten sollen, ist damit nicht…
Liquidator-Honorar
Blickpunkt Recht & Steuern / Soll eine GmbH liquidiert werden, wird dies von der Gesellschafterversammlung beschlossen und ein Liquidator bestellt. Wird mit diesem Liquidator keine Vereinbarung über die Höhe seiner Vergütung geschlossen, so steht ihm eine “übliche̶…
Arbeitsrecht: Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich
Recht und Alltag / Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitn…
Vergütung: Ablösung eines Tarifvertrages
LohnPraxis-Weblog / Arbeitnehmer behalten gemäß § 613a Absatz 1 Satz 2 BGB ihre Rechte aus einem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung auch bei einem Betriebsübergang. Das gilt selbst dann, wenn im neuen Unternehmen bereits eine Betrie…
BAG: Arbeitgeber müssen bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall Lohn zahlen – Urt. v. 09. Juli 2008, Az. 5 AZR 810/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Betriebsrisiko in einem witterungsabhängigen Unternehmen nicht vom Arbeitnehmer zu tragen ist und verurteilte ein Unternehmen der Baubranche zur Zahlung von Lohn. Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehm…
Arbeitnehmerüberlassung und Equal-Pay-Gebot
Recht und Alltag / Seit dem 1. Januar 2003 gilt für Zeitarbeitsfirmen im Bereich der Leiharbeit ein Diskriminierungsverbot (sog. „Equal-Pay-Gebot“), § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 AÜG. Danach ist ein Arbeitgeber, der bei ihm angestellte Arbeitnehmer an andere Unternehm…
