Arbeitsrecht: Mitteilung an die Eltern bei Kündigung eines Minderjährigen
am 22.07.2008 von http://www.lohn-praxis.netWollen Sie einen minderjährigen Mitarbeiter, z.B. einen Auszubildenden, entlassen, müssen Sie sicherstellen, dass seine Eltern von der Kündigung erfahren. Dabei reicht es aus, wenn Sie den Mitarbeiter bitten, seinen Eltern das Kündigungsschreiben auszuhändigen. Es ist nicht nötig, dass Sie …
Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines minderjährigen Arbeitnehmers oder Auszubildenden genau aufpassen, um die Unwirksamkeit der Kündigung schon aus Formgründen zu vermeiden. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht hatte der Arbeitgeb…
Kündigungsschreiben nur im Original
LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Ihrer Mitarbeiter, müssen Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben und ihm das Dokument tatsächlich im Original aushändigen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie dem Mitarbeiter das Orig…
Arbeitsrecht: Bei Verdachtskündigung müssen Sie den Mitarbeiter anhören
LohnPraxis-Weblog / Ihren Mitarbeiter dürfen Sie nicht nur wegen einer vollendeten Tat fristlos entlassen, sondern auch bei schwerwiegendem Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Pflichtverletzung. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, müssen…
Arbeitsrecht: Kündigung per SMS ist unwirksam
LohnPraxis-Weblog / Kurznachrichten, die mit dem Handy verschickt werden, genügen nicht der für Kündigungen vorgeschriebenen Schriftform. Wollen Sie einen Mitarbeiter entlassen, müssen Sie das Kündigungsschreiben unbedingt eigenhändig unter…
Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder
RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…
Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…
Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: “Eltern haften für ihre Kinder”
RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch “Eltern haften für ihre Kinder”. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden…
