Arbeitsrecht: Mitarbeiter muss Zeugnis anmahnen

Bewirbt sich ein früherer Mitarbeiter um eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber und benötigt von Ihnen dringend ein Zeugnis, muss er dieses anmahnen. Tut er das nicht und Sie stellen das Zeugnis nicht rechtzeitig zu, hat er bei einer Absage keinen Schadenersatzanspruch gegen Sie. Die Forderung eines Arbeitnehmers hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein deshalb abgew…

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Themen: Vergütung , Schleswig Holstein , Arbeitszeugnis Anmahnen

Erschienen 19. Mai 2009 auf http://www.lohn-praxis.net.

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