Arbeitsrecht: Mitarbeiter haben kein Widerspruchsrecht
am 04.03.2008 von LohnPraxis-Weblog
Erlischt der bisherige Inhaber Ihres Betriebs und übernimmt ein neuer Arbeitgeber die gesamtrechtliche Nachfolge, können Ihre Mitarbeiter dem nicht widersprechen. Das Widerspruchsrecht nach § 613a Absatz 6 BGB greift nur bei einem Betriebsübergang, nicht jedoch in diesem Fall. Denn die Beschäftigungsverhältnisse können nicht mit dem früheren Betriebsinhaber fortgeführt werden.
Aus diesem Grund ist eine Klausel, nach der bei Widerspruch des Mitarbeiters sein Arbeitsverhältnis automatisch endet, unwirksam. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht festgestellt (BAG, Az.: 8 AZR 157/07). Ein Angestellter hatte Widerspruch eingelegt, als sein Beschäftigungsverhältnis auf einen anderen Arbeitgeber – den Nachfolger des bisherigen Betriebs – übergehen sollte. Zuvor hatte …
BAG: Kein Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang durch Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
kielanwalt.de / Pressestelle Bundesarbeitsgericht: “Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitneh…
Gesellschaftsrechtlicher Untergang des bisherigen Arbeitgebers
Blickpunkt Recht & Steuern / Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsv…
Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg
andreas-buschmann.net / Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Erwerber überträgt und der neue Betriebsinhaber nur einen Kleinbetrieb hat? Entfällt d…
BAG: Kein Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang durch Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
kielanwalt.de / Pressestelle Bundesarbeitsgericht: “Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer na…
BAG: Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers nach Gesellschaftsrecht - Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer?
Rechtblog / Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB, da das ArbeitsverhÅ
Arbeitsrecht: Unverzüglicher Widerspruch des Arbeitgebers
LohnPraxis-Weblog / Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn es nach dem Ablauf der Befristung mit Ihrem Wissen als Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Wollen Sie das verhindern, müssen Sie der For…
Betriebsübergang: Hin und Her beim Widerspruchsrecht
JuracityBlog / Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613 a Abs. 6 BGB, da das A…
Der Betriebsübergang im Überblick
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Ein Betriebsübergang ist der “Wechsel einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern zu einem neuen Betriebsinhaber”. Einfach ausgedrückt: Die betroffenen Arbeitnehmer bekommen einen “neuen Arbeitgeber”. Dies kan…
Der Betriebsübergang im Überblick
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Ein Betriebsübergang ist der “Wechsel einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern zu einem neuen Betriebsinhaber”. Einfach ausgedrückt: Die betroffenen Arbeitnehmer bekommen einen “neuen Arbeitgeber”. Dies kan…
Der Betriebsübergang im Überblick
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Ein Betriebsübergang ist der “Wechsel einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern zu einem neuen Betriebsinhaber”. Einfach ausgedrückt: Die betroffenen Arbeitnehmer bekommen einen “neuen Arbeitgeber”. Dies kan…
Der Betriebsübergang im Überblick
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Ein Betriebsübergang ist der “Wechsel einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern zu einem neuen Betriebsinhaber”. Einfach ausgedrückt: Die betroffenen Arbeitnehmer bekommen einen “neuen Arbeitgeber”. Dies kan…
BAG: Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang
Rechtblog / Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer erwach…
Widerspruch bei gesetzlich angeordnetem Übergang von Arbeitsverhältnissen
Rechtblog / Nach § 613a Abs. 6 BGB kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen, wenn der Betrieb, in dem er beschäftigt ist, infolge eines Rechtsgeschäfts auf einen anderen Inhaber übergeht. Die Vorschri…
