Arbeitsrecht – Lohn ohne Arbeit?
Anwalt Arbeitsrecht Berlin - Blog | 25. März 2010 — Eine Möglichkeit Lohn zu erhalten ohne seine Arbeitsleistung erbringen zu müssen, liegt vor sofern Annahmeverzug gegeben ist.…
Gerade bei der gegenwärtigen Witterung, werde ich oft gefragt, ob man als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn bei glatteisbedingter Verspätung hat. Hierzu ein Fall aus meiner Praxis:
Arbeitnehmer A. ist bei der B-AG in Berlin angestellt, jedoch wohnhaft in Brandenburg an der Havel. Aufgrund des strengen Winters kam der Arbeitnehmer an 4 Arbeitstagen je 2 Stunden zu spät zur Arbeit, da die Autobahnen nicht gestreut waren. Letztlich ließ sich dies für den A nicht vermeiden, obwohl er in weiser Voraussicht an den betreffenden Tagen jeweils 1 Stunde früher von zu Hause weggefahren ist, jedoch gleichwohl aufgrund der chaotischen Verkehrssituation die jeweiligen Verspätungen eingetreten sind. Muß der Arbeitgeber für den jeweiligen Stundenausfall Lohn zahlen?
Lösung: Nein, da der Arbeitnehmer insofern das allgemeine Wegerisiko trägt. Hierbei handelt es sich nicht um einen persönlichen Grund im Sinne des § 616 BGB.
Abwandlung: Wie ist der Fall zu beurteilen, sofern der Arbeitnehmer unverschuldet einen Unfall erleidet und 4 Stunden zu spät zur Arbeit erscheint? Hat der Arbeitnehmer dann einen Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber? <…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Januar 2010 auf http://www.rabw.de/blog.
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