Arbeitsrecht – Lohn bei Verspätung?

Gerade bei der gegenwärtigen Witterung, werde ich oft gefragt, ob man als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn bei glatteisbedingter Verspätung hat. Hierzu ein Fall aus meiner Praxis:

Arbeitnehmer A. ist bei der B-AG in Berlin angestellt, jedoch wohnhaft in Brandenburg an der Havel. Aufgrund des strengen Winters kam der Arbeitnehmer an 4 Arbeitstagen je 2 Stunden zu spät zur Arbeit, da die Autobahnen nicht gestreut waren. Letztlich ließ sich dies für den A nicht vermeiden, obwohl er in weiser Voraussicht an den betreffenden Tagen jeweils 1 Stunde früher von zu Hause weggefahren ist, jedoch gleichwohl aufgrund der chaotischen Verkehrssituation die jeweiligen Verspätungen eingetreten sind. Muß der Arbeitgeber für den jeweiligen Stundenausfall Lohn zahlen?

Lösung: Nein, da der Arbeitnehmer insofern das allgemeine Wegerisiko trägt. Hierbei handelt es sich nicht um einen persönlichen Grund im Sinne des § 616 BGB.

Abwandlung: Wie ist der Fall zu beurteilen, sofern der Arbeitnehmer unverschuldet einen Unfall erleidet und 4 Stunden zu spät zur Arbeit erscheint? Hat der Arbeitnehmer dann einen Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber? <…

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Themen: Lohn , Praxis , Autobahnen , Anwalt Arbeitsrecht

Erschienen 21. Januar 2010 auf http://www.rabw.de/blog.

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