Alle Blogs » Arbeitsrecht: Kündigungsschreiben mit dem Zusatz „i.A.“: Wirksam? - Ferner: Abmahnung und Kündigungsverzicht gelten auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Arbeitsrecht: Kündigungsschreiben mit dem Zusatz „i.A.“: Wirksam? - Ferner: Abmahnung und Kündigungsverzicht gelten auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

am 23.07.2008 von http://www.mkvdp.de/

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit zwei praxisrelevanten Fragen zu befassen (BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 145/07). Es geht zum einen um die Frage, ob eine mit dem Zusatz „i.A.“ unterzeichnete Kündigungserklärung wirksam ist und zum anderen um die Frage, ob eine erklärte Abmahnung in der Wartezeit zugleich einen Kündigungsverzicht beinhaltet. Der Sachverhalt der Entscheidung: Der klagende Arbeitnehmer war bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Arbeiter beschäftigt. Die Einstellung erfolgte durch die Personaldisponentin, Frau C. Der schriftliche Anstellungsvertrag wurde von Frau C. mit dem Zusatz „i.A.“ unterzeichnet.Die Einsatzanweisungen erhielt der Arbeitnehmer ebenfalls von Frau C., die auch die Personalgespräche mit ihm führte. Am 14. Februar 2005 erhielt er von Frau C. eine Abmahnung. Mit Schreiben vom gleichen Tage wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Kündigung war ebenfalls von Frau C. mit dem Zusatz „i.A.“ unterschrieben. Dem Kündigungsschreiben war eine Generalvollmacht der Beklagten beigefügt, die von einem der beiden Geschäftsführer unterzeichnet war.Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Kündigung sei wegen Verstoßes gegen das Schutzformerfordernis des § 623 BGB unwirksam. Eine Unterschrift „i.A.“ indiziere ein Handeln als Erklärungsbote. Zudem habe der Arbeitgeber das Kündigungsrecht verwirkt, weil er bereits mit Schreiben vom 14. Februar 2005, also am gleichen Tage, den Verstoß des Klägers gegen eine Meldepflicht abgemahnt habe.Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage überwiegend abgewiesen. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Das Bundesarbeitsgericht hat im Revisionsverfahren das Urteil des LAG aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. I. Formwirksamkeit bei Unterzeichnung mit „i.A.“ Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter die Erklärung, …

Arbeitsrecht: Kündigungsschreiben mit dem Zusatz „i.A.“: Wirksam? - Ferner: Abmahnung und Kündigungsverzicht gelten auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit zwei praxisrelevanten Fragen zu befassen (BAG, Urt. v. 13.12.2007 - 6 AZR 145/07). Es geht zum einen um die Frage, ob eine mit dem Zusatz „i.A.“ unterzeichnete Kündigungse…

BAG: Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung - Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz „i.A.“ – Urt. v. 13.12.2007, Az. 6 AZR 145/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Kündigt der Arbeitgeber in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen einer Pflichtverletzung, spricht dies nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.12.2007 dafür, dass die Kündigung wegen der abgemahnten Pflic…

Kündigung und Abmahnung

RECHTaktuell / Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber in der Regel zugleich auf das Recht zur Kündigung aus den Gründen, wegen derer die Abmahnung erfolgt ist. Dem kann der Arbeitgeber nach Ansicht des BAG nur dadurch entgegentreten, dass er…

Kündigung und Abmahnung

RECHTaktuell / Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber in der Regel zugleich auf das Recht zur Kündigung aus den Gründen, wegen derer die Abmahnung erfolgt ist. Dem kann der Arbeitgeber nach Ansicht des BAG nur dadurch entgegentreten, dass er…

Arbeitsrecht: Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Kündigungen werden oftmals nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine bevollmächtigte Person ausgesprochen. In solchen Fällen kann der Kündigungsempfänger (Arbeitnehmer) berechtigt sein, die Kündigung nach § 174 BGB wegen fehlender…

Arbeitnehmer bei Rufbereitschaft unerreichbar - Kündigung?

andreas-buschmann.net / Ist ein Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft per Funktelefon unerreichbar, kann ein Arbeitgeber den Eindruck gewinnen, der Arbeitnehmer sei gar nicht in rufbereit, sondern in Freizeit. Ob der Arbeitgeber dann kündigen kann, hatte das L…

Kündigung nach Abmahnung wegen gleichem Sachverhalt unwirksam - LAG Mainz, Urteil v. 04.10.2007, Az. 8 Sa 949/06.

Arbeitsrecht-Blog.de / Pflichtverletzungen eines Mitarbeiters, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung geahndet hat, berechtigen diesen anschließend nicht mehr zur Kündigung. Der Arbeitgeber, so in einem Urteil des LAG Mainz, verzichtet mit der Abmahnung auf die Kündig…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Meyer-Köring v.Danwitz Privat

Die Bonner Anwaltskanzlei berichtet über aktuelle juristische Entwicklungen und Entscheidungen

» Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »