Arbeitsrecht: Kündigung während der Probezeit: Einschränkungen bei abgeworbenen Arbeitnehmern?
am 01.03.2007 von http://www.mkvdp.de/Während der üblichen sechsmonatigen Probezeit läuft auch die so genannte sechsmonatige Wartezeit nach § 1 KSchG. In dieser Wartefrist genießen Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz. In einem interessanten Urteil hatte sich nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit der Frage zu befassen, ob eine Kündigung in diesem Zeitraum dann Einschränkungen unterliegt, wenn das Arbeitsverhältnis durch ein Abwerben des Arbeitgebers zu Stande gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.05.2006 - 6 Sa 962/05 -). Das LAG hat diese Frage klar verneint. Das Abwerben an sich begründet noch keinen erhöhten Bestandsschutz für das Arbeitsverhältnis. Der Sachverhalt der Entscheidung (verkürzt):Mit Arbeitsvertrag von Dezember 2003 wurde der Arbeitnehmer zum 1. Oktober 2004, also 10 Monate später, als Niederlassungsleiter eingestellt. Zwischen dem Geschäftsführer der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer wurden bereits seit Mai 2003 Gespräche geführt, die schließlich zu der Einstellung geführt haben. Die Parteien verzichteten in dem Arbeitsvertrag auf die Vereinbarung einer Probezeit. Die Kündigungsfrist betrug sechs Monate zum Monatsende. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis am 24. März 2005, also im sechsten Monat der Beschäftigung, fristgerecht zum 30. September 2005. Der Arbeitnehmer hat die Auffassung vertreten, der Verzicht auf die Probezeit beinhalte auch einen Verzicht auf die Wartezeit im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Durch den Verzicht auf die Probezeit hätte erkennbar seine Absicherung erreicht werden sollen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass er von der Arbeitgeberin mit zahlreichen Gesprächen aus seinem früheren Arbeitsverhältnis abgeworben worden sei. Ihm sei es nicht zuzumuten gewesen, den Verzicht auf die Wartezeit auch ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen. Dies hätte ein Misstrauen gegenüber dem …
Arbeitsvertrag: Was ist bei Entfall der Probezeit zu beachten?
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Für die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses wird im Regelfall im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen ge…
Überlange Probezeit
Handakte WebLAWg / Arbeitgeber dürfen auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen eine Probezeit vereinbaren, die über den Befristungszeitraum hinausgeht. Eine entsprechende Klausel hält das LAG Hamm für rechtmäßig. Dagegen geklagt hatte eine Mitarbeiterin, die zu…
Falsche Klausel: Wettbewerbsentschädigung ist auch bei Ausscheiden in Probezeit zu zahlen
andreas-buschmann.net / Erhält ein Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung (Karenzentschädigung) gezahlt, wenn er schon in der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Ist dem Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung zu zahlen, wenn der Standard-Arbeitvert…
Zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit
Recht und Alltag / Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Å
Anwendbarkeit der §§ 4, 7 KSchG nF auf eine noch im Jahre 2003 zugegangene Kündigung; Kündigung vor Arbeitsantritt
Rechtblog / Der Kläger sollte bei der Beklagten vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005 befristet beschäftigt werden. Der Arbeitsvertrag sah eine Probezeit von sechs Monaten und die Möglichkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses…
Kündigung ist vor Arbeitsantritt schon möglich
Recht und Alltag / Der Kläger sollte bei der Beklagten vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005 befristet beschäftigt werden. Der Arbeitsvertrag sah eine Probezeit von sechs Monaten und die Möglichkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probez…
