Arbeitsrecht - Kündigung

Verstoß gegen Schmiergeldgebot: Annahme von Eintrittskarten für ein Fußballspiel kann Kündigung rechtfertigen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2009, Az.: 9 Sa 572/08

Nimmt ein Arbeitnehmer von einem für den Arbeitgeber tätigen Dienstleister ein teures Geschenk (VIP-Eintrittskarte für ein Bundeliga-Fußballspiel) an, so kann dies eine Kündigung rechtfertigen. Dies gilt in jedem Fall dann, wenn der Mitarbeiter mit der Annahme des Geschenks den Eindruck erweckt, käuflich zu sein. Hierin liegt unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung gekommen ist, ein Verstoß gegen das so genannte Schmiergeldverbot.

Arbeitnehmer dürfen von Dritten keine Vorteile annehmen, die dazu bestimmt sind oder auch nur geeignet sind, sie in ihrem geschäftlichen Verhalten zu beeinflussen. Schon der Anschein, dass ein führender Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen nicht allein die Interessen des Arbeitgebers vertritt, ist für den Arbeitgeber nicht hinnehmbar. Eine solche Pflichtverletzu…

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Themen: Urteile , Pfalz , Bundeliga

Erschienen 27. Mai 2009 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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