Arbeitsrecht: Kollidierende Grundrechte
am 22.01.2008 von LohnPraxis-WeblogVerweigert einer Ihrer Mitarbeiter aus religiösen Gründen Sonntagsarbeit, können Sie ihm deshalb nicht automatisch kündigen. Das gilt zumindest dann, wenn Sie den Beschäftigten auch in anderen Schichten oder anderen Abteilungen einsetzen könnten, ohne dass es zu Betriebsstörungen käme. Wenn sich ein …
Arbeitsrecht: Keine eigenmächtige Urlaubsverlängerung
LohnPraxis-Weblog / Verlängert einer Ihrer Mitarbeiter seinen Urlaub, ohne Sie darüber zu informieren, können Sie ihm kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der Arbeitnehmer nachträglich stichhaltige Gründe für die Verlängerung…
Kündigungsschreiben nur im Original
LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Ihrer Mitarbeiter, müssen Sie das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben und ihm das Dokument tatsächlich im Original aushändigen. Dagegen reicht es nicht aus, wenn Sie dem Mitarbeiter das Orig…
Vorsicht bei mehreren Minijobs
LohnPraxis-Weblog / Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt…
Arbeitsrecht: Abfindung bei betriebsbedingter Entlassung steuerfrei
LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen und zahlen ihm eine Abfindung, muss er diese – je nach Höhe – nicht oder nur teilweise versteuern (§ 3 Nr. 9 EStG). Diese Regelung gilt auch, wenn Ihr Mitarbeiter direkt ein…
Arbeitsrecht: Regelungen zur Sperrzeit
LohnPraxis-Weblog / Ein Aufhebungsvertrag hat für Sie als Arbeitgeber den Vorteil, dass Sie sich unter Umgehung von Kündigungsfristen, Sozialauswahlen, Betriebsratsanhörungen und ähnlichem von einzelnen Mitarbeitern trennen können. Auch Ihre Bes…
Arbeitsrecht: Anspruch auf Elternteilzeit
LohnPraxis-Weblog / Die Betreuung von Kleinkindern liegt in Deutschland nach wie vor hauptsächlich in den Händen der Eltern. Deshalb können Sie den Anspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Solc…
Arbeitsrecht: Junge Menschen benachteiligt?
LohnPraxis-Weblog / Bevor Sie einem Mitarbeiter ordentlich kündigen, müssen Sie die richtige Kündigungsfrist ermitteln. Denn die Fristen sind nicht statisch, sondern verlängern sich stufenweise im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer (§ 622…
Arbeitsrecht: Abmahnung vor fristloser Kündigung
LohnPraxis-Weblog / Tätigt ein Mitarbeiter einen privaten Einkauf auf Rechnung Ihres Unternehmens, dürfen Sie ihm nicht automatisch fristlos kündigen. Sie müssen den Beschäftigten erst abmahnen, entschied jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Ma…
