Arbeitsrecht: Keine eigenmächtige Urlaubsverlängerung

Verlängert einer Ihrer Mitarbeiter seinen Urlaub, ohne Sie darüber zu informieren, können Sie ihm kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der Arbeitnehmer nachträglich stichhaltige Gründe für die Verlängerung nennt. Der Beschäftigte muss seinen Vorgesetzten zumindest telefonisch rechtzeitig informieren, wenn sich seine Heimreise verzögert. Tut er das nicht, müssen Sie ihn nicht einmal abmahnen. Denn jeder Mitarbeiter muss …

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Erschienen 12. Februar 2008 auf http://www.lohn-praxis.net.

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