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Arbeitsrecht: Kein Präventionsverfahren / betriebliches Eingliederungsmanagement in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses!

am 29.11.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Das Europarecht verbietet die Diskriminierung unter anderem wegen einer Behinderung in Beschäftigung und Beruf (Rahmenrichtlinie 2000/78/G vom 27.11.2000, dort Art. 1). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der geltende besondere Kündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX, der den Schwerbehinderten erst nach Ablauf von 6 Monaten schützt, europarechtskonform ist. Unter Berücksichtigung der Rahmenrichtlinie 2000/78/G ist die weitere Frage aufgeworfen, ob die Durchführung des Präventionsverfahrens und/oder des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach dem § 84 Abs. 1 und Abs. 2 SGB IX auch im nicht kündigungsgeschützten Arbeitsverhältnis, also vor Ablauf von 6 Monaten, durchzuführen ist.Das Bundesarbeitsgericht hat sowohl den geltenden besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX wie auch das Unterbleiben eines Präventionsverfahrens oder betriebliche Eingliederungsmanagements in den ersten  6 Monaten des Arbeitsverhältnisses als europarechtskonform angesehen.Der Fall:Der klagende Arbeitnehmer war zum 1. März 2004 als Arbeiter bei einem Verkehrsbetrieb beschäftigt. Zunächst wurde das Arbeitsverhältnis als Probebeschäftigung für 2 Monate befristet. Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungsbetriebe und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung. Das Probearbeitsverhältnis wurde sodann verlängert.Nach einem Arbeitsunfall wurde festgestellt, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers größer waren als sie ärztlicherseits zunächst vor Arbeitsbeginn festgestellt worden waren. Im Hinblick auf diese weitergehenden gesundheitlichen Einschränkungen konnte der Arbeitgeber den klagenden Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen und kündigte deshalb das Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht. Dabei stützte es sich auf ein Kündigungsrecht, das nach dem in Bezug genommenen Tarifvertrag für befristete Arbeitsverhältnisses als vereinbart galt.Nach Ansicht des BAG durfte sich der Arbeitgeber …

Arbeitsvertrag: Was ist bei Entfall der Probezeit zu beachten?

Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Für die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses wird im Regelfall im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen ge…

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BAG: Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX als Voraussetzung für eine Kündigung?

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Arbeitsrecht: Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX: Formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Schwerbehindertenrecht sieht in § 84 Abs. 1 SGB IX ein besonderes Präventionsverfahren vor. In der Praxis ist dieses Präventionsverfahren oftmals unbekannt und wird deshalb auch nicht durchgeführt. Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits mit…

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Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…

Lügen vor Gericht kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (Arbeitsrecht-Blog.de)

Arbeitsrecht-Blog.de / Stellt ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess falsche Behauptungen auf, kann dies zu einer Auflösung seines Arbeitsverhältnisses führen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 9 Abs.1 KSchG) löst das Arbeitsgericht bei Vorliegen einer unwirks…

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Blickpunkt Recht & Steuern / Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Partei…

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