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Arbeitsrecht: Junge Menschen benachteiligt?

am 27.11.2007 von LohnPraxis-Weblog

Bevor Sie einem Mitarbeiter ordentlich kündigen, müssen Sie die richtige Kündigungsfrist ermitteln. Denn die Fristen sind nicht statisch, sondern verlängern sich stufenweise im …

Arbeitsrecht: Unverzüglicher Widerspruch des Arbeitgebers

LohnPraxis-Weblog / Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn es nach dem Ablauf der Befristung mit Ihrem Wissen als Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Wollen Sie das verhindern, müssen Sie der For…

LAG Düsseldorf: Werden junge Menschen bei der Kündigungsfrist altersdiskriminiert?

JuracityBlog / Das LAG Düsseldorf hat den EUGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Es geht um die Regelung der Kündigungsfristen in § 622 BGB. Dort ist vorgeschrieben, dass sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber nach Jahren der Besc…

Arbeitsrecht: Keine eigenmächtige Urlaubsverlängerung

LohnPraxis-Weblog / Verlängert einer Ihrer Mitarbeiter seinen Urlaub, ohne Sie darüber zu informieren, können Sie ihm kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der Arbeitnehmer nachträglich stichhaltige Gründe für die Verlängerung…

Arbeitsrecht: Kollidierende Grundrechte

LohnPraxis-Weblog / Verweigert einer Ihrer Mitarbeiter aus religiösen Gründen Sonntagsarbeit, können Sie ihm deshalb nicht automatisch kündigen. Das gilt zumindest dann, wenn Sie den Beschäftigten auch in anderen Schichten oder anderen Abteilung…

Arbeitsrecht: Bei Verdachtskündigung müssen Sie den Mitarbeiter anhören

LohnPraxis-Weblog / Ihren Mitarbeiter dürfen Sie nicht nur wegen einer vollendeten Tat fristlos entlassen, sondern auch bei schwerwiegendem Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Pflichtverletzung. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, müssen…

LAG Berlin-Brandenburg: Altersdiskriminierung durch § 622 Abs. 2 S. 2 BGB - Urteil vom 24.07.2007, Az. 7 Sa 561/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Je länger ein Arbeitsverhältnis besteht, umso länger ist in der Regel die Kündigungsfrist. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sieht vor, dass für die Bestimmung der gesetzlichen Kündigungsfristen nur solche Betriebszugehörigkeitszeiten berücksichtigt w…

Arbeitsrecht: Mitarbeiter haben kein Widerspruchsrecht

LohnPraxis-Weblog / Erlischt der bisherige Inhaber Ihres Betriebs und übernimmt ein neuer Arbeitgeber die gesamtrechtliche Nachfolge, können Ihre Mitarbeiter dem nicht widersprechen. Das Widerspruchsrecht nach § 613a Absatz 6 BGB greift nur bei einem Betriebs…

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