Arbeitsrecht: Internetzugang für den Betriebsrat: Konkrete betriebliche Verhältnisse maßgeblich!
am 25.04.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDie Betriebspartner streiten immer wieder über die Frage, ob dem Betriebsrat ein Anspruch auf einen Internetanschluss zusteht. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun abermals mit der Frage befasst und anders als in früheren Beschlüssen den Anspruch des Betriebsrats in diesem Fall abgelehnt (BAG, Beschl. v. 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 -, NZA 2007, 337). Der Sachverhalt der Entscheidung:Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit 84 Bau- und Gartenmärkte. In 71 Märkten sind Betriebsräte gebildet. In dem konkreten Markt der Niederlassung in H. war ein aus fünf Mitgliedern bestehender Betriebsrat gebildet. Dieser verfügte über einen Personalcomputer mit Netzwerkanschluss, der es ihm ermöglichte, das unternehmensweite Intranet zu nutzen sowie E-Mail zu versenden und zu empfangen. Einen Zugang zum Internet hatte der Betriebsrat nicht. Über einen Internetanschluss verfügten in dem Markt in H., in dem ca. 90 Mitarbeiter beschäftigt waren, nur der Marktleiter und sein Stellvertreter. Der Betriebsrat verlangte die Bereitstellung eines Internetnetzugangs. Er hat die Auffassung vertreten, zur sachgerechten Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben sei ein Internetanschluss erforderlich. Er könne seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nur ordnungsgemäß erledigen, wenn er die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts kenne. Bei der Fülle von Gesetzesnovellierungen sei eine schnelle Aktualisierung erforderlich, die ausschließlich über das Internet gewährleistet sei. Die Einrichtung eines Internetanschlusses sei kostenneutral, da die Arbeitgeberin über einen Flatratevertrag verfüge und daher unabhängig von der Dauer der Nutzung des Internets einen Pauschalbetrag entrichte. Weitere Kosten entstünden durch die Einrichtung eines Internetzugangs nicht. Das Arbeitsgericht hat den Anträgen des Betriebsrats entsprochen. Das Landesarbeitsgericht hat hingegen die Anträge …
Arbeitsrecht: Betriebsratstätigkeit: Nach BAG kein uneingeschränkter Anspruch auf Überlassung eines PC!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Zwischen den Betriebspartnern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über den Anspruchsumfang des Betriebsrats auf Überlassung von modernen Kommunikationsmitteln und -einrichtungen. Dies betrifft insbesondere Fragen des Internetzugangs oder der Ü…
Betriebsrat & PC: Computer als erforderliches Sachmittel
JuracityBlog / im Sinne des § 40 BetrVG, das versteht sich für die Rechtsprechung immer noch nicht von selbst. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluß (BAG vom 16.5.2007, Aktenzeichen 7 ABR 45/06)…
“Ohne Betriebsrat läuft nix”
37sechsBlog / Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.…
Arbeitsrecht: Betriebsrat entscheidet mit
LohnPraxis-Weblog / Ihre Mitarbeiter können von Ihnen verlangen, in Teilzeit beschäftigt zu werden, solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dieser Anspruch bezieht sich sowohl auf den Umfang der Beschäftigung als auch auf die Lage der Ar…
Der allgemeine Informationsanspruch/Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Bedeutung hat der allgemeine Informationsanspruch / Unterrichtungsanspruch für die Betriebsratsarbeit? Der allgemeine Informationsanspruch oder Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats folgt aus § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (Betr…
Der allgemeine Informationsanspruch/Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Bedeutung hat der allgemeine Informationsanspruch / Unterrichtungsanspruch für die Betriebsratsarbeit? Der allgemeine Informationsanspruch oder Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats folgt aus § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (Betr…
Der allgemeine Informationsanspruch/Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Bedeutung hat der allgemeine Informationsanspruch / Unterrichtungsanspruch für die Betriebsratsarbeit? Der allgemeine Informationsanspruch oder Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats folgt aus § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (Betr…
Der allgemeine Informationsanspruch/Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Bedeutung hat der allgemeine Informationsanspruch / Unterrichtungsanspruch für die Betriebsratsarbeit? Der allgemeine Informationsanspruch oder Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats folgt aus § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (Betr…
