Arbeitsrecht: Internetzugang für den Betriebsrat: Konkrete betriebliche Verhältnisse maßgeblich!

Die Betriebspartner streiten immer wieder über die Frage, ob dem Betriebsrat ein Anspruch auf einen Internetanschluss zusteht. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun abermals mit der Frage befasst und anders als in früheren Beschlüssen den Anspruch des Betriebsrats in diesem Fall abgelehnt (BAG, Beschl. v. 23.08.2006 - 7 ABR 55/05 -, NZA 2007, 337).

Der Sachverhalt der Entscheidung:

Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit 84 Bau- und Gartenmärkte. In 71 Märkten sind Betriebsräte gebildet.

In dem konkreten Markt der Niederlassung in H. war ein aus fünf Mitgliedern bestehender Betriebsrat gebildet. Dieser verfügte über einen Personalcomputer mit Netzwerkanschluss, der es ihm ermöglichte, das unternehmensweite Intranet zu nutzen sowie E-Mail zu versenden und zu empfangen. Einen Zugang zum Internet hatte der Betriebsrat nicht.

Über einen Internetanschluss verfügten in dem Markt in H., in dem ca. 90 Mitarbeiter beschäftigt waren, nur der Marktleiter und sein Stellvertreter.

Der Betriebsrat verlangte die Bereitstellung eines Internetnetzugangs. Er hat die Auffassung vertreten, zur sachgerechten Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben sei ein Internetanschluss erforderlich. Er könne seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nur ordnungsgemäß erledigen, wenn er die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts kenne. Bei der Fülle von Gesetzesnovellierungen sei eine schnelle Aktualisierung erforderlich, die ausschließlich über das Internet gewährleistet sei. Die Einrichtung eines Internetanschlusses sei kostenneutral, da die Arbeitgeberin über einen Flatratevertrag verfüge und daher unabhängig von der Dauer der Nutzung des Internets einen Pauschalbetrag entrichte. Weitere Kosten entstünden durch die Einrichtung eines Internetzugangs nicht.

Das Arbeitsgericht hat den Anträgen des Betriebsrats entsprochen. Das Landesarbeitsgericht hat hingegen die Anträge abgewiesen.

Die Entscheidung des BAG:

Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte vielmehr die ablehnende Entscheidung des LAG.

I. Grundsatz der Erforderlichkeit

Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 2 BetrVG dem Arbeitgeber Sachmittel, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnik, zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung, ob ein vom Betriebsrat verlangtes Sachmittel zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, obliegt dem Betriebsrat. Allerdings darf er diese Entscheidung nicht allein an seinen subjektiven Bedürfnissen ausrichten. Vielmehr muss er sich an den betrieblichen Verhältnissen orientieren. Die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, sind von de…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 25. April 2007 auf http://www.mkvdp.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Arbeitsrecht: Internet und PC für den Betriebsrat: Luxus oder Selbstverständlichkeit?

Meyer-Köring v.Danwitz | 19. Februar 2010 — Das Bundesarbeitsgericht verlangt vom Betriebsrat bei Ansprüchen auf moderne Sachmittel die Darlegung konkreter sich ihm stelle…

BAG: Auch Betriebsräte wollen surfen

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 28. Januar 2010 — Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung…

Arbeitsrecht – Internet für den Betriebstrat

Anwalt Arbeitsrecht Berlin - Blog | 25. Juni 2010 — In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 20. Januar 2010 zum AZ: 7 AbR 79/…

BAG: Internet und Email für Betriebsratsmitglieder

Betriebsrat Blog | 16. Juli 2010 — Und wieder ein neues Urteil zu Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats: In dem nun vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fa…

e-Mail und Internet für Betriebsratsmitglieder

RA Hofmann | 17. Juli 2010 — Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internet…

BAG: Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juli 2010 — Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 14. Juli 2010 7 ABR 80/08 Internetzugang Betriebsrat Das BAG hat enschieden, dass der Betriebsr…

Betriebsrat, eMail und Internet – willkommen in der Gegenwart

Rechtsanwalt Volker Lehmann | 21. Juli 2010 — Wieder eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema eMail und Internet für den Betriebsrat: Internet und E-Mail fü…

Arbeitsrecht: Nochmals: Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines PC?

Meyer-Köring v.Danwitz | 17. November 2008 — Der Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von modernen Kommunikationsmitteln und -einrichtungen ist umstritten (Siehe Nicol…

LAG widerlegt BAG: Doch Internet für Betriebsrat

§§ Jur-Blog.de §§ | 31. August 2008 — Das LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08) hat Internet für Betriebsräte für erforderlich gehalte…

Arbeitsrecht: Internet für den Betriebsrat

LohnPraxis-Weblog | 26. Januar 2010 — Unter welchen Umständen müssen Sie als Arbeitgeber Ihrem Betriebsrat den Zugang zum Internet ermöglichen? Mit dieser Frage hat …