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Arbeitsrecht: Herausgabepflicht Ihres Mitarbeiters

am 30.04.2007 von http://www.lohn-praxis.net

Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihr Unternehmen durch die Annahme von so genannten Schmiergeldern bereichert hat, haben Sie gegen ihn einen Anspruch auf die Herausgabe der geflossenen Gelder. Die Herausgabepflicht des § 667 BGB gilt nämlich auch für Arbeitsverhältnisse, in denen Ihr Arbeitnehmer nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig wird.
Für die Annahme, dass etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt ist, bedarf es eines unmittelbaren inneren Zusammenhangs der geleisteten Zahlungen mit der Geschäftsbesorgung. Ein solcher innerer Zusammenhang ist insbesondere dann gegeben, wenn durch solche Zahlungen von Schmiergeld …

Bonuspunkte für Vielflieger

Recht und Alltag / Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Dieser Grundsatz findet auch im Arbeitsverhältnis Anwendung. Die Herausgabepflicht gilt für alle Vorteile…

Bonuspunkte für Vielflieger

Rechtblog / Viele Presseberichte zu dieser Entscheidung wurden veröffentlicht. Hier nun die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht: Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbe…

Arbeitsrecht: Anspruch auf Elternteilzeit

LohnPraxis-Weblog / Die Betreuung von Kleinkindern liegt in Deutschland nach wie vor hauptsächlich in den Händen der Eltern. Deshalb können Sie den Anspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Solc…

Vergütung: Direktversicherung in der Insolvenz

LohnPraxis-Weblog / Wird Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, kann es vorkommen, dass einer Ihrer Mitarbeiter deshalb während des Insolvenzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Obwohl dieses für die Masse der Arbeitnehmer weiterbesteht. Wenn…

Einheitlicher Leistungsgegenstand?

Blickpunkt Recht & Steuern / Im Bereich der Grunderwerbsteuer Immer wieder problematisch ist der Fall, daß das Grundstück erworben wird und im Zusammenhang mit einem Dritten ein Vertrag über die Errichtung des Hauses geschlossen wird. Besteht hier ein innerer Zusammenhang zwi…

Arbeitsrecht: Mitarbeiter haben kein Widerspruchsrecht

LohnPraxis-Weblog / Erlischt der bisherige Inhaber Ihres Betriebs und übernimmt ein neuer Arbeitgeber die gesamtrechtliche Nachfolge, können Ihre Mitarbeiter dem nicht widersprechen. Das Widerspruchsrecht nach § 613a Absatz 6 BGB greift nur bei einem Betriebs…

OGH: Keine Herausgabepflicht für Quellcode

Aktenvermerk / Der Oberste Gerichtshof hat sich erstmals mit der Rechtslage von Individualsoftware beschäftigt. Einer jüngsten Entscheidung zufolge besteht für speziell angefertigte Programme im Zweifelsfalle keine Pflicht zur Herausgabe des Quellcod…

Steuerfreies Parken

LohnPraxis-Weblog / Dass freie Parkplätze in der Innenstadt Mangelware sind, weiß jeder, der ein Auto fährt. Für Ihre Mitarbeiter ist es deshalb ein Segen, wenn ihnen das Unternehmen Stellfläche anbieten kann. Natürlich profitieren auch Sie…

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