Arbeitsrecht: Gesetzliche Kündigungstermine sind zwingend zu beachten!

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 622 BGB zwingende Mindestkündigungsfristen vor. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis in den ersten zwei Jahren mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Im Anschluss verlängert sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit jeweils um einen Monat bis hin zu sieben Monaten stetszum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitnehmer bleibt es hingegen bei der Grundkündigungsfrist. Freilich können die verlängerten Kündigungsfristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer vereinbart werden.

Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 21.8.2008 - 8 AZR 201/07)hatte sich in einer aktuellen Entscheidung nun mit der Frage zu befassen, ob die gesetzlichen Kündigungstermine einzelvertraglich abbedungen werden können. Den ausführlichen Sachverhalt möchten wir an dieser Stelle aus Platzgründen nicht wiedergeben. Zum Verständnis der Rechtsfrage ist dies auch nicht nötig. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis im Januar 2005 zum 17. Oktober 2005, dem Tag der beabsichtigten Betriebsstilllegung, aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Die zwingende gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BGB betrug dabei fünf Monate zum Monatsende. Der Arbeitnehmer hat u.a. geltend gemacht, die Kündigung wirke erst zum 31. Oktober 2005. Zwar sei die Kündigungsfrist über die gesetzliche BGB-Frist verlängert worden. Der 17. Oktober sei aber als Kündigungstermin unzulässig. Es könne stets, auch bei verlängerten Fristen, nur zum Monatsende gekündigt werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Auffassung des Arbeitnehmers angeschlossen. Der Arbeitgeber hatte zwar die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten und sogar deutlich überschritten. Nach allgemeiner Meinung können aber durch die Einhaltung einer Kündigungsfrist, die länger als die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungstermine nicht verändert werden.

Fazit:

In vielen Fällen wissen Arbeitgeber bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, dass ein Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt stillgelegt oder ggf. veräußert wird. Die gesetzlichen Kündigungsfristen werden dann meist mit sehr früh ausgesprochenen Kündigungen zugunsten der Arbeitnehmer überschritten. Fatal ist es aber, wenn dann der gesetzliche Kündigungstermin, das Monatsende, nicht beachtet wird. In diesen Fällen wird die Kündigung zum nächst zulässigen Termin umgedeutet. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber mit einer längeren Kündigungsfrist dem Ar…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesarbeitsgericht , Bgb , Betrug , Gesetzbuch , Feststellungsklage Arbeitsrecht

Erschienen 23. März 2009 auf http://www.mkvdp.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Feststellungsklage Arbeitsrecht:

Verhältnis gesetzliche zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und Kündigungstermin zum “Quartalsende”

Kanzlei.Schuck. | 7. Januar 2011 — Nach §622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 4 Wochen zum 15. oder zum …

Tv-v Kündigungsfristen: BAG entscheidet Anfang September über § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

beck-blog | 30. Juni 2010 — Nachdem es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, die notwendigen Folgerungen aus dem "Kücükdeveci"-Urteil des EuGH…

Klagefrist Kündigung: Kündigungsfrist und Klagefrist

kielanwalt.de | 2. Januar 2006 — Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang…

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist – 3-wöchige Klagefrist

Kanzlei.Schuck. | 9. Februar 2011 — Voraussetzung dafür, dass die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüft werden kann ist die Einhaltung der 3-wöchigen K…

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Dies und das ... | 2. Mai 2010 — Beim Erhalt einer ordentlichen Kündigung ist neben der Frage der Begründetheit immer auch die Einhaltung der Kündigungsfrist zu pr…

Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt News | 10. September 2008 — Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind in § 622 BGB geregelt: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen …

Klagefrist Arbeitsgericht: Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist

Recht und Alltag | 16. Dezember 2005 — Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang …

Klagefrist Kündigungsschutzklage - ordentliche Kündigung mit zu kurzer Frist (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 700/09)

Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss | 14. April 2011 — Der Fall: Das zwischen den Parteien seit August 1995 bestehende Arbeitsverhältnis kündigte der Arbeitgeber mit Schreiben vom …

Falsche Kündigungsfrist Arbeitsrecht: Frist oder stirb! Falsche Kündigungsfrist als Schnittstelle des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts

LAW OBSERVER | 8. Oktober 2010 — Jüngst hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder mit folgender Frage zu befassen: Was hat zu gelten, wenn ein Arbeitnehm…

Die arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen

arbeitsrechtsfix | 4. Oktober 2011 — Die arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen Die arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen orientieren grds. sich am Gesetz (§ 622 B…

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Rechtsanwälte und Steuerberater, Bonn Berlin

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.