Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers: Spezielle Fragen zu der Zustimmungsfiktion nach § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX
am 26.02.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDie fristlose Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist mit zahlreichen Spezialfristen versehen. Nur die genaue Kenntnis der ineinander greifenden Fristen des BGB und des SGB IX gewährleisten, dass die Kündigung nicht schon wegen der Nichteinhaltung von Formalia unwirksam ist. In einem aktuellen Urteil des BAG hat ein Arbeitgeber nun genau diese Fristen nicht beachtet und die materiell eindeutige fristlose Kündigung wurde dennoch wegen fehlender Zustimmung des Integrationsamtes von den Gerichten für unwirksam erklärt (BAG, Urt. v. 19.6.2007 - 2 AZR 226/06, NZA 2007, 1153).Der Sachverhalt der Entscheidung (verkürzt): Der klagende Arbeitnehmer war seit 1971 als Rettungsassistent bei dem beklagten Arbeitgeber angestellt. Er war zuletzt als so genannter Wachleiter tätig, dem auch die Führung der Schichtpläne oblag. Der Kläger ist anerkannter Schwerbehinderter. Der Arbeitgeber beantragte wegen des Vorwurfs der Manipulation der Schichtpläne und der Erschleichung von Arbeitsentgelt für nicht geleistete Dienste mit Schreiben vom 11. November 2002, beim Integrationsamt am 14. November 2002 zugegangen, die Zustimmung zur fristlosen Kündigung. In einem vom Prozessbevollmächtigten des Arbeitgebers mit dem zuständigen Mitarbeiter des Integrationsamtes am 28. November 2002 geführten Gesprächs erklärte dieser: „Wir lassen die Sache verfristen“. Mit Schreiben vom 28. November 2002 - dem Arbeitnehmer am selben Tage zugegangen - kündigte der Arbeitgeber daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Mit Schreiben vom 29. November 2002 wies das Integrationsamt die Parteien schriftlich darauf hin, innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX sei keine Entscheidung getroffen worden. Das Schreiben hatte auszugsweise folgenden Wortlaut: „Der BRK Kreisverband A hat mit dem am 14. November 2002 …
BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…
Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, bedarf nach § 85 SGB IX zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt sowohl für die ordentliche a…
BAG: Kein „Verbrauch“ der Zustimmung des Integrationsamts bei vorsorglich wiederholter Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 425/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Fehlt es an einer solchen Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Nach Zust…
BAG: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist
Rechtblog / Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor nach § 85 SGB IX die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung einzuholen, so kann der Arbeitnehmer die…
VG Neustadt: Kündigung einer Schwerbehinderten: Zustimmung des Integrationsamtes zu Recht erteilt
Rechtblog / Das Integrationsamt hat im Fall der Kündigung einer Schwerbehinderten die hierfür erforderliche Zustimmung zu Recht erteilt. Dies ist einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt zu entnehmen. Die schwerbehinderte Antragstellerin ist seit 1990…
Bundesarbeitsgericht zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
recht verständlich / Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Im SGB IX gibt es die Vorschrift des § 85: „§ 85 Erfordernis der Zustimmung Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber b…
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern,…
Klagefrist von drei Wochen ist zu beachten
recht verständlich / Herr A ist Kraftfahrer. Am 08. November begann er bei seinem Arbeitgeber. Nach vorheriger Abmahnung kündigte ihm dieser am 01. März 2005 fristlos. Er begründete dieses mit Arbeitsverweigerung des Herrn A.Diese Kündigung erfolgte also innerhalb de…
