Arbeitsrecht: Kein Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt tarifliche Feiertagszuschläge für Oster- und Pfingstsonntag nicht zustehen, da diese Tage durch das hiesige Landesrecht nicht als gesetzliche Feiertage bestimmt sind (BAG, Urteil v. 17.08.2011, Az.: 10 AZR 347/10).

Feiertagszuschläge werden nur für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen gewährt. Ob ein gesetzlicher Feiertag vorliegt, richtet sich einzig nach dem jeweils geltenden Landesrecht. Der Gesetzgeber in Sachen-Anhalt hat jedoch weder den Ostersonntag noch de…

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Tarifvertrag , Feiertag , Feiertagszuschlag , Gesetzlicher Feiertag

Erschienen 18. August 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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