Arbeitsrecht: Falschbeantwortung einer Frage nach Schwerbehinderung kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen

Beantwortet der zukünftige Arbeitnehmer die zulässige Frage des Arbeitsgebers nach einer vorhandenen Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren falsch, so kann dies den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Falschangabe ursächlich für den Abschluss des Arbeitsvertrages war. Sollte sich die Täschung dazu noch im Arbeitsverhältnis auswirken, so wäre auch eine Kündigung des Arbeitnehmers zulässig. Dies hat so das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 07.07.2011, Az.: 2 AZR 396/10).

Die Frage nach dem Vorhandensein einer Schwerbehinderung ist im allgemeinen zulässig (im Gegensatz zur Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft). Wird der Arbeitgeber hier getäuscht und wirkt sich die Täuschung auf den Abschluss des Arbeitsvertrages aus, so ist ein Anfechtungsgrun…

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Themen: Kündigung , Bundesarbeitsgericht , Anfechtung , Arbeitsvertrag , Schwerbehinderung , Einstellung

Erschienen 12. Juli 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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