Täuschung im Bewerbungsgespräch
Unternehmerarbeitsrecht | 11. Juli 2011 — In einer aktuellen Entscheidung bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass ein Arbeitgeber bei Falschbeantwortung einer bei der …
Beantwortet der zukünftige Arbeitnehmer die zulässige Frage des Arbeitsgebers nach einer vorhandenen Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren falsch, so kann dies den Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Falschangabe ursächlich für den Abschluss des Arbeitsvertrages war. Sollte sich die Täschung dazu noch im Arbeitsverhältnis auswirken, so wäre auch eine Kündigung des Arbeitnehmers zulässig. Dies hat so das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 07.07.2011, Az.: 2 AZR 396/10).
Die Frage nach dem Vorhandensein einer Schwerbehinderung ist im allgemeinen zulässig (im Gegensatz zur Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft). Wird der Arbeitgeber hier getäuscht und wirkt sich die Täuschung auf den Abschluss des Arbeitsvertrages aus, so ist ein Anfechtungsgrun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Juli 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.
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arbeitsrechtsfix | 27. September 2011 — Täuschung im Bewerbungsgespräch rechtfertigt nur bei Ursächlichkeit für die Einstellung eine Anfechtung Beantwortet ein Bewer…
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Recht & Mediation | 17. Februar 2012 — Verschweigt der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf entsprechende Frage seine Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber den Arbei…
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