Arbeitsrecht - Dienstwagen & Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähige Arbeitnehmer können nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zur Rückgabe des Dienstwagens verpflichtet sein

ArbG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2009, Az.: 20 Ca 1933/08

Nach Ablauf des Engeltfortzahlungszeitraums haben arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Weitergewährung der privaten Nutzungsüberlassung an einem Dienstwagen. Denn die Privatnutzungsbefugnis gehört zum Gehalt und endet damit bei Krankheit ebenso wie der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts nach sechs Wochen. Der Arbeitgeber kann daher den Dienstwagen nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums vom kranken Arbeitnehmer zurückfordern.

Geklagt hatte ein Bauleiter, der von seinem Arbeitgeber im Anstellungsvertrag das Privatnutzungsrecht an einem Dienstwagen eingeräumt bekam. Im Laufe einer mehr als neun Monate andauernden Arbeitsunfähigkeit des Bauleiters forderte der Arbeitgeber den Dienstwagen wegen Ablaufs des Leasingvertrages heraus. Mit seiner Klage verlangte der Mitarbeiter sodann Schadensersatz für die fehlende Nutzung…

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Themen: Urteile , Stuttgart

Erschienen 23. April 2009 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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