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Arbeitsrecht: Betriebsübergang: Auskunftsansprüche des Arbeitsnehmers?

am 31.03.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Wir möchten auf eine aktuelle Entscheidung des BAG zu § 613a Abs. 5 BGB hinweisen. Das BAG hat klargestellt, dass diese Vorschrift keinen Anspruch auf Auskunft über die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung begründet (BAG, Urt. v. 22.5.2007 - 3 AZR 834/05). Die Entscheidung befasst sich mit einem speziellen für den Bereich der Deutschen Bahn (DB AG) geltenden Tarifvertrag. Von der Wiedergabe des einzelfallorientierten Sachverhalts sehen wir daher ab. I. Kein Anspruch aus § 613a Abs. 5 BGB Nach dieser Vorschrift haben der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer unter anderem über die rechtlichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs (Nr. 3) und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen (Nr. 4) zu unterrichten. Die Voraussetzungen dieser Regelungen liegen hinsichtlich eines Auskunftsanspruchs jedoch nicht vor. Ansprüche aus betrieblicher Versorgung sind keine Folge des Übergangs, da sie bis zum Zeitpunkt des Übergangs ohne Rücksicht auf diesen entstehen. Ebenso wenig sind sie hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßahmen, da sie unabhängig vom Handeln des Veräußerers oder des Erwerbers bestehen. Der Wortlaut des Gesetzes ist insofern eindeutig. II. Anspruch auf Treu und Glauben In der vorliegenden Entscheidung hat das BAG einen Anspruch aus Treu und Glauben nach § 242 BGB, anders als die Vorinstanzen, zugebilligt. Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben können bestehen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die …

Arbeitsrecht: Betriebsübergang: Auskunftsansprüche des Arbeitsnehmers?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wir möchten auf eine aktuelle Entscheidung des BAG zu § 613a Abs. 5 BGB hinweisen. Das BAG hat klargestellt, dass diese Vorschrift keinen Anspruch auf Auskunft über die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Anwartschaften auf betrieblich…

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Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wir möchten auf eine aktuelle Entscheidung des BAG zu § 613a Abs. 5 BGB hinweisen. Das BAG hat klargestellt, dass diese Vorschrift keinen Anspruch auf Auskunft über die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Anwartschaften auf betrieblich…

Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch über Betriebsrentenanwartschaften

LohnPraxis-Weblog / Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, hat der Arbeitnehmer lediglich gegen den neuen Arbeitgeber, also den Betriebserwerber, einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe seiner bis…

BAG: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

Rechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…

BAG: Betriebsrentenanwartschaften: Auskunftsanspruch gegen Betriebsveräußerer?

Rechtblog / Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, stellt sich die Frage, wie kommt der Arbeitnehmer an die Informationen über die Höhe seiner bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaft…

Besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Betriebsveräußerer über erworbene Anwartschaften auf Betriebsrente?

JuracityBlog / Mit dieser Frage hatte sich der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zwei Fällen (gerichtliche Aktenzeichen: 3 AZR 357/06 und 3 AZR 834/05) zu befassen und ist in den beiden Urteilen vom 22.05.2007 zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.…

BAG: Unterrichtungspflichten beim Betriebsübergang

arbeitsrechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB muss ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang unterrichtet werden. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage…

BAG: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

Rechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…

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