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Arbeitsrecht: Betriebsrat entscheidet mit

am 08.01.2008 von http://www.lohn-praxis.net

Ihre Mitarbeiter können von Ihnen verlangen, in Teilzeit beschäftigt zu werden, solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dieser Anspruch bezieht sich sowohl auf den Umfang der Beschäftigung als auch auf die Lage der Arbeitszeit. Diese Zeit können …

Arbeitsrecht: Anspruch auf Elternteilzeit

LohnPraxis-Weblog / Die Betreuung von Kleinkindern liegt in Deutschland nach wie vor hauptsächlich in den Händen der Eltern. Deshalb können Sie den Anspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Solc…

Engagement, das sich lohnt: Weiterbeschäftigungsanspruch und Kündigungsschutz für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / In Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert und in denen in der Regel zumindest 5 Arbeitnehmer zur Berufsausbildung beschäftigt sind, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgeset…

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

LohnPraxis-Weblog / Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat ein Unternehmen bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Nicht anderes gilt für die Einstellung vo…

Arbeitsrecht: Mitarbeiter haben kein Widerspruchsrecht

LohnPraxis-Weblog / Erlischt der bisherige Inhaber Ihres Betriebs und übernimmt ein neuer Arbeitgeber die gesamtrechtliche Nachfolge, können Ihre Mitarbeiter dem nicht widersprechen. Das Widerspruchsrecht nach § 613a Absatz 6 BGB greift nur bei einem Betriebs…

Sport & Recht: Keine Weiterbeschäftigung für Veneberg

JuracityBlog / blog.juracity.de hatte über die Entfristungsklage des niederländischen Radprofis Thorwald Veneberg gegen seinen Arbeitgeber, das Team Rabobank, berichtet. Der Radler hatte sein Begehren auf das niederländische Arbeitsrecht gestütz…

Vorsicht bei mehreren Minijobs

LohnPraxis-Weblog / Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt…

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