Arbeitsrecht: Bei Verdachtskündigung müssen Sie den Mitarbeiter anhören

Ihren Mitarbeiter dürfen Sie nicht nur wegen einer vollendeten Tat fristlos entlassen, sondern auch bei schwerwiegendem Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Pflichtverletzung. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, müssen Sie Ihrem Angestellten die Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie müssen mit der Anhörung aber nic…

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Erschienen 18. März 2008 auf http://www.lohn-praxis.net.

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