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Arbeitsrecht: Bei Verdachtskündigung müssen Sie den Mitarbeiter anhören

am 18.03.2008 von LohnPraxis-Weblog

Ihren Mitarbeiter dürfen Sie nicht nur wegen einer vollendeten Tat fristlos entlassen, sondern auch bei schwerwiegendem Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Pflichtverletzung. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, müssen Sie Ihrem Angestellten die Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie müssen mit der Anhörung …

Fristlose Verdachtskündigung: Der Arbeitnehmer muss angehört werden

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 961/06) hat heute die ständige Rechtsprechung zur Verdachtskündigung bestätigt. Danach ist eine vollendete Tat nicht erforderlich, vielmehr genügt der schwerwiegende Verdacht einer Straftat oder…

Verdacht muss begründet sein

LohnPraxis-Weblog / Haben Sie als Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeiter eine strafbare Handlung begangen hat, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist aber, dass der Verdacht auf objektiven, nachweisbaren Tatsachen be…

Außerordentliche Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

Handakte WebLAWg / Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen…

Arbeitsrecht: Mundraub ist kein Kündigungsgrund

LohnPraxis-Weblog / Erschleicht sich einer Ihrer Mitarbeiter Sozialleistungen Ihres Unternehmens von geringem Wert, dürfen Sie ihn deswegen nicht entlassen. Ein solcher Pflichtverstoß rechtfertigt allenfalls eine Abmahnung. So hat das Arbeitsgericht Frankfurt…

Arbeitsrecht: Abmahnung vor fristloser Kündigung

LohnPraxis-Weblog / Tätigt ein Mitarbeiter einen privaten Einkauf auf Rechnung Ihres Unternehmens, dürfen Sie ihm nicht automatisch fristlos kündigen. Sie müssen den Beschäftigten erst abmahnen, entschied jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Ma…

Arbeitsrecht: Diebstahl geringwertiger Dinge rechtfertigt Kündigung

LohnPraxis-Weblog / Klaut ein Mitarbeiter Eigentum Ihres Unternehmens, dürfen Sie ihn fristlos entlassen. Auch wenn es sich um einen Gegenstand von geringem Wert handelt, können Sie das Beschäftigungsverhältnis außerordentlich beenden. Vor dem A…

Urlaubsfestlegung durch Arbeitgeber

LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Mitarbeiter außerordentlich, müssen Sie immer mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen. Deshalb können Sie vorsorglich Urlaub für Ihren Mitarbeiter festlegen, bis über die Unwirksamkeit entschi…

Kündigungsrecht: Kündigungserklärungsfrist bei fristlose Kündigung kann gehemmt sein

Recht und Gesetz / Der Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 BGB ist gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen ergreift (LA…

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