Arbeitsrecht: Befristungsrecht: Sachgrund „Anschluss an die Ausbildung“ und mehrfache Verlängerung?
am 27.03.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDas Befristungskontrollrecht ist eine schwierige Materie. Die Zulässigkeit von Befristungen soll zwar zu mehr Beschäftigungen führen. In der Praxis ist aber das Gegenteil der Fall. Die zahlreichen Fallstricke des Befristungsrechts führen immer wieder dazu, dass die Voraussetzungen des Befristungsrechts nicht vorliegen und Mitarbeiter die Entfristung geltend machen. Nur bei genauer Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung können befristete Arbeitsverträge rechtssicher vereinbart werden. Wir möchten eine aktuelle Entscheidung des BAG vorstellen. Ein Arbeitgeber hatte einen Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung mehrfach befristet beschäftigt und sich dabei auf das Befristungsprivileg des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG (Befristung im Anschluss an eine Ausbildung) berufen ( [1] BAG, Urt. v. 10.10.2007 - 7 AZR 795/06). Der Sachverhalt der Entscheidung: Die klagende Arbeitnehmerin absolvierte an der Fachhochschule eine Ausbildung zur Bürokommunikationskauffrau, die sie am 23. Juli 2003 erfolgreich abschloss. Nach einem Erlass des Bundesministeriums des Inneren kann mit ehemaligen Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung ein auf 24 Monate befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden. Die Parteien vereinbarten einen befristeten Arbeitsvertrag nach dessen § 1 die Klägerin ab dem 24. Juli 2003 bei der Fachhochschule „nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG i.V.m. Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1a SR 2y BAT wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes (Befristung im Anschluss an eine Ausbildung, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern)“als Zeitangestellte bis zum 23. Juli 2004 eingestellt wurde. Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich nach dem BAT und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung, insbesondere …
Arbeitsrecht: Befristungsrecht: Sachgrund „Anschluss an die Ausbildung“ und mehrfache Verlängerung?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungskontrollrecht ist eine schwierige Materie. Die Zulässigkeit von Befristungen soll zwar zu mehr Beschäftigungen führen. In der Praxis ist aber das Gegenteil der Fall. Die zahlreichen Fallstricke des Befristungsrechts führen immer wi…
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Bekanntlich kann ein Arbeitsverhältnis mit oder ohne Sachgrund befristet werden (§ 14 TzBfG). Das Problem der sachgrundlosen Befristung liegt häufig in dem so genannten Anschlussverbot. Danach darf ein Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Sachgrund…
Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung
Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…
Bundesarbeitsgericht zur Befristung des Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Ausbildung
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht musste sich jüngst wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet worden ist.Im jetzt entschiedenen Falle ging es um die Befristung nach dem Ende der Ausbildung. Frau A hatte eine…
Arbeitsrecht: Die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einer zuvor mündlich getroffenen Befristungsabrede ist unwirksam
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungsrecht wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Beide unterliegen nach § 14 Abs. 4 TzBfG einem strengen Schriftformerfordernis: Jede Befristungsabre…
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?
www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…
Arbeitsgericht Berlin erklärt Befristung im Technikmuseum für unwirksam
Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befri…
Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, d…
Keine wirksame Befristung bei geänderten Arbeitsbedingungen
JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage einer wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses zu befassen. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Sachgr…
