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Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung

am 03.12.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Bekanntlich kann ein Arbeitsverhältnis mit oder ohne Sachgrund befristet werden (§ 14 TzBfG). Das Problem der sachgrundlosen Befristung liegt häufig in dem so genannten Anschlussverbot. Danach darf ein Arbeitsverhältnis nicht mehr ohne Sachgrund befristet werden, wenn zu einem früheren Zeitpunkt zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Auf dessen Dauer kommt es hierbei nicht an. In einem solchen Fall bleibt dem Arbeitgeber, der sich nicht von vornherein ewig binden will, nur die Möglichkeit der Befristung mit Sachgrund. Mitunter wird hierbei auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG zurückgegriffen. Danach kann ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an einer Ausbildung mit Sachgrund befristet werden, wenn die Befristung dem erleichterten Übergang in eine Anschlussbeschäftigung dient.Das Bundesarbeitsgericht hatte sich kürzlich mit einem derartigen Fall zu befassen. Dort hatte der Arbeitgeber nach Abschluss der Ausbildung ein auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen und sich in soweit auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG berufen. Der befristete Arbeitsvertrag wurde zwei Mal verlängert, wobei der Befristungszeitraum insgesamt zwei Jahre betrug. Die Klägerin vertrat nunmehr die Auffassung, nur die erste Befristungsabrede sei wirksam; die zweite und dritte Vereinbarung sei hingegen nicht „im Anschluss“ an eine Ausbildung erfolgt und daher rechtsunwirksam. Die Klägerin machte geltend, sie stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.Das Bundesarbeitsgericht folgte der Auffassung der Klägerin. Es urteilte, dass die …

Arbeitsrecht: Die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einer zuvor mündlich getroffenen Befristungsabrede ist unwirksam

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungsrecht wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Beide unterliegen nach § 14 Abs. 4 TzBfG einem strengen Schriftformerfordernis: Jede Befristungsabre…

Arbeitsrecht: Befristungsrecht: Sachgrund „Anschluss an die Ausbildung“ und mehrfache Verlängerung?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungskontrollrecht ist eine schwierige Materie. Die Zulässigkeit von Befristungen soll zwar zu mehr Beschäftigungen führen. In der Praxis ist aber das Gegenteil der Fall. Die zahlreichen Fallstricke des Befristungsrechts führen immer wi…

Arbeitsrecht: Befristungsrecht: Sachgrund „Anschluss an die Ausbildung“ und mehrfache Verlängerung?

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungskontrollrecht ist eine schwierige Materie. Die Zulässigkeit von Befristungen soll zwar zu mehr Beschäftigungen führen. In der Praxis ist aber das Gegenteil der Fall. Die zahlreichen Fallstricke des Befristungsrechts führen immer wi…

Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung

Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…

Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 15 Abs.5 TzBfG - BAG Urteil vom 11.07.2007, Az.: 7 AZR 501/06

BS&P Balan Stockmann & Partner - Rechtsanwälte - Jena / Nach § 15 Abs.5 Teilzeitbeschäftigungsförderungsgesetz (TzBfG) verlängert sich ein befristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird, es sei denn der Arbeitgeber w…

Bundesarbeitsgericht zur Befristung des Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Ausbildung

recht verständlich /   Das Bundesarbeitsgericht musste sich jüngst wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet worden ist.Im jetzt entschiedenen Falle ging es um die Befristung nach dem Ende der Ausbildung. Frau A hatte eine…

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?

www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…

Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…

BAG zum Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Urteil v. 11.07.2007 Az.: 7 AZR 501/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass schon in der Ablehnung eines Wunsches auf einvernehmliche Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses regelmäßig ein Widerspruch iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG gegen die Fortsetzung des…

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