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Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag nur in Schriftform

am 19.06.2007 von http://www.lohn-praxis.net

Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag, ist dieser unwirksam, denn nach § 14 Absatz 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist eine Befristung nur in Schriftform gültig. Haben Sie diese Vereinbarung nur mündlich getroffen, gilt der Vertrag unbefristet. Wenn Sie die abgesprochene Befristung erst dann schriftlich festhalten, wenn Ihr Mitarbeiter seine Arbeit bei Ihnen bereits aufgenommen hat, können Sie das unbefristet entstandene Arbeitsverhältnis nicht nachträglich befristen. Diese Vereinbarung ist dann rechtlich bedeutungslos, denn sie gibt nur eine unwirksame mündliche Absprache wieder.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Mitarbeiter vor der Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags bereits …

BAG: Zur Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag - Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2007 kann nach der Arbeitsaufnahme als unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem schriftlichen Arbeitsvertrag eine dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG genügende Befristung vereinbart werden. Die Part…

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

Rechtblog / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung …

Zum Schriftformerfordernis bei Befristung eines Arbeitsvertrages

Recht und Alltag / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Ar…

Arbeitsrecht; befristeter Arbeitsvertrag; Trainer

SportyLaw / Enthält ein (befristeter) Arbeitsvertrag die Formulierung „Während der Laufzeit dieses Arbeitsvertrages gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“, so ist die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung während der Laufzeit des Arbeitsvertrages…

Arbeitsrecht: Antrag auf Teilzeit ist grundsätzlich stattzugeben

Recht und Alltag / Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag eines Beschäftigten auf Teilzeitarbeit stattzugeben. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil v. 23.3.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 787/04).   Eine Au…

Schriftformerfordernis beim befristeten Arbeitsvertrag

Recht und Gesetz / Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. GemÅ

Arbeitsrecht: Die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einer zuvor mündlich getroffenen Befristungsabrede ist unwirksam

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungsrecht wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Beide unterliegen nach § 14 Abs. 4 TzBfG einem strengen Schriftformerfordernis: Jede Befristungsabre…

Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung nach der Ausbildung

JuracityBlog / Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung erm…

Das Bundesarbeitsgericht zur Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags

recht verständlich / Der 7. Senat des BAG hat seine Rechtsprechung zur wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses fortentwickelt. Es stand ein Fall zur Entscheidung, in dem ein Arzt zur Weiterbildung, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn A, geklagt hatte. Er…

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, d…

Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung

Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…

Arbeitsrecht: Unverzüglicher Widerspruch des Arbeitgebers

LohnPraxis-Weblog / Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn es nach dem Ablauf der Befristung mit Ihrem Wissen als Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Wollen Sie das verhindern, müssen Sie der For…

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