Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch über Betriebsrentenanwartschaften
am 29.05.2007 von LohnPraxis-Weblog
Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, hat der Arbeitnehmer lediglich gegen den neuen Arbeitgeber, also den Betriebserwerber, einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe seiner bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente. Gegen den Betriebsveräußerer hat der Arbeitnehmer dagegen grundsätzlich keinen Anspruch, da die Anwartschaften nicht Folge des Betriebsübergangs sind.
Lediglich aus den Grundsätzen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) können sich für den Arbeitnehmer auch gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Ansprüche ergeben. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass es nicht oder nicht ohne besondere Er-schwernisse möglich ist, …
BAG: Betriebsrentenanwartschaften: Auskunftsanspruch gegen Betriebsveräußerer?
Rechtblog / Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, stellt sich die Frage, wie kommt der Arbeitnehmer an die Informationen über die Höhe seiner bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaft…
Besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Betriebsveräußerer über erworbene Anwartschaften auf Betriebsrente?
JuracityBlog / Mit dieser Frage hatte sich der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zwei Fällen (gerichtliche Aktenzeichen: 3 AZR 357/06 und 3 AZR 834/05) zu befassen und ist in den beiden Urteilen vom 22.05.2007 zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.…
Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg
andreas-buschmann.net / Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Erwerber überträgt und der neue Betriebsinhaber nur einen Kleinbetrieb hat? Entfällt d…
Arbeitsrecht: Betriebsübergang: Auskunftsansprüche des Arbeitsnehmers?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wir möchten auf eine aktuelle Entscheidung des BAG zu § 613a Abs. 5 BGB hinweisen. Das BAG hat klargestellt, dass diese Vorschrift keinen Anspruch auf Auskunft über die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Anwartschaften auf betrieblich…
Arbeitsrecht: Betriebsübergang: Auskunftsansprüche des Arbeitsnehmers?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wir möchten auf eine aktuelle Entscheidung des BAG zu § 613a Abs. 5 BGB hinweisen. Das BAG hat klargestellt, dass diese Vorschrift keinen Anspruch auf Auskunft über die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs erworbenen Anwartschaften auf betrieblich…
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BAG: Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang
Rechtblog / Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer erwach…
LG Coburg: Betriebliche Altersversorgung bleibt bei fristloser Kündigung erhalten
JuracityBlog / Selbst wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wird, bleibt der Anspruch aus einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bezahlt hat, erhalten. Dies hat kürzlich das Landgerich…
Arbeitsrecht: Beschäftigte ausreichend informieren
LohnPraxis-Weblog / Übernimmt der Erwerber im Zuge eines Betriebsübergangs nur die beweglichen Anlagenteile eines Unternehmens, nicht aber das Betriebsgrundstück, müssen die betroffenen Arbeitnehmer darüber informiert werden. Diese Aufgabe ü…
Der Betriebsübergang im Überblick
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Ein Betriebsübergang ist der “Wechsel einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern zu einem neuen Betriebsinhaber”. Einfach ausgedrückt: Die betroffenen Arbeitnehmer bekommen einen “neuen Arbeitgeber”. Dies kan…
