Arbeitsrecht: Auch Abfallklau rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein Mitarbeiter, der unerlaubt Abfall aus seiner Firma mitnimmt und verkauft, darf fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 5 Sa 341/05). Nach Überzeugung der Richter liegt in diesem Fall Diebstahl vor. Der damit verbundene Vertrauensverlust mache dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeiters ab. Der Kläger hatte ohne Wissen des Arbeitgebers Aluminiumreste aus dem Betrieb mitgehen lassen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Als der Arbeitgeber das bemerkte, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos. Dieser rechtfertigte sein Vorgehen damit, es habe sich um Abfall gehandelt. Daher liege rechtlich gesehen kein Diebstahl vor. Da…

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Themen: Mainz , Pfalz , Erzeugung

Erschienen 23. Januar 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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