Kündigung per E-Mail wirksam?
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 1. Dezember 2009 — Kündigung per E-Mail wirksam? Die geschäftliche Korrespondenz per E-Mail nimmt immer mehr zu. Verträge kann man (fast imm…
Es kommt manchmal vor, dass der Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers meint, dass er das Arbeitsverhältnis mit diesem sofort beenden müsse (verhaltensbedingte Kündigung). Was liegt da näher, als den „kurzen Weg“ zu wählen und schnell mal per E-Mail das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Irgendwann hat der Arbeitgeber mal gehört, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen soll und da man ja die E-Mail schreibt und nicht „ausspricht“, muss ja diese Schriftform gewahrt sein.
Vorsicht bei vorschnellem Handeln – verhaltensbedingte KündigungUm beim obigen Fall – der verhaltensbedingten Kündigung – zu bleiben. Der Arbeitgeber sollte sich vor vorschnelles Handeln in acht nehmen. Häufig ist eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers nicht möglich. Es ist äußerst unangenehm, wenn der Arbeitgeber dann später den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen muss und den Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht verliert.
Kündigung per E-MailSowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis nur wirksam schriftlich kündigen. Geregelt ist dies im Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 623 BGB regelt:
„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektron…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Februar 2011 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 1. Dezember 2009 — Kündigung per E-Mail wirksam? Die geschäftliche Korrespondenz per E-Mail nimmt immer mehr zu. Verträge kann man (fast imm…
www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…
JuracityBlog | 30. Mai 2007 — Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail er…
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Eine tats??chliche Verst??ndigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Januar 2009 — 1. Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform. 2. Eine E-Mail d…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 20. Februar 2011 — Gestern hatte ich etwas über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per E-Mail geschrieben. Ein solche ist nicht möglich, d…
Arbeitsrecht Blog | 16. März 2011 — Grundsätzlich ist bei Kündigungen per E-Mail oder SMS auf den § 623 BGB zu verweisen. Dort ist festgelegt, dass für eine Beendi…
Das Blog für IT-Recht | 13. April 2010 — Wenn durch das Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist, muss eineUrkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensuntersc…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 10. Juni 2011 — Manchmal gibt es Fälle, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unsicher sind. Ein solcher Fall ist vor allem der wirksamen Absc…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 6. März 2011 — Die arbeitsrechtliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dieses Schriftformgebot ergibt sich aus § 623 BGB. Wie ich bereits…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Kündigung Arbeitslohn Kündigungsschutz Abfindung Urlaub Aufhebungsvertrag Kanzlei in Marzahn