Arbeitsrecht: Anspruch auf Elternteilzeit
am 12.06.2007 von LohnPraxis-Weblog
Die Betreuung von Kleinkindern liegt in Deutschland nach wie vor hauptsächlich in den Händen der Eltern. Deshalb können Sie den Anspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Solche Gründe liegen beispielsweise vor, wenn der Arbeitsplatz des Mitarbeiters nicht aufteilbar ist, wenn Sie ihn mit der geringeren Arbeitszeit nicht einplanen können, oder wenn Sie für den Arbeitnehmer keine Beschäftigungsmöglichkeit auf der Teilzeitbasis haben. Dass Sie den Arbeitsplatz Ihres Mitarbeiters schon nachbesetzt und dafür einen Arbeitnehmer unbefristet neu eingestellt haben, ist dagegen kein dringender Grund.
Als Arbeitgeber müssen Sie dem Mitarbeiter die Ablehnungsgründe in jedem Fall mitteilen. Denn nach § 15 Absatz 6 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) dürfen Ihre Arbeitnehmer während der Elternzeit ihre …
BAG: Anspruch auf Elternteilzeit
Rechtblog / Nach § 15 Abs. 6 BEEG/BErzGG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf sog. Elternteilzeit k…
Beamter hat keinen Anspruch auf Altersteilzeit
Recht und Alltag / Die Bewilligung von Altersteilzeit steht im Ermessen des Dienstherrn und kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und wies die Klage eines Beam…
Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Altersteilzeit
JuracityBlog / Das VG Koblenz informiert in der Pressemitteilung Nr. 33/2006 über das Urteil vom 19. September 2006 in der Sache 6 K 375/06.KO. Gegenstand dieses Verfahrens war die Klage eines kommunalen Beamten auf Bewilligung von Altersteilzeit. Das VG Koble…
Arbeitsrecht: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesarbeitsgericht hat erstmals in einem für die Praxis bedeutsamen Urteil vom 15. August 2006 (15.10.2006 - 9 AZR 8/06 -) klargestellt, dass sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht nur ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit …
Das Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Elternteilzeit
recht verständlich / Frau A wollte ihren Anspruch auf Elternteilzeit durchsetzen. Damit sie ja nichts falsch macht, hatte sie bei ihrem Arbeitgeber schon bereits Ende Oktober 2004 schriftlich beantragt, sie während der Elternzeit ab 01. März 2006 mit einer auf 15 h pro…
Eltern aufgepasst: Umfassender Kündigungsschutz für Arbeitnehmer während beantragter Elternzeit
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes haben die leiblichen Eltern - bzw. die ihnen nach dem Gesetz gleichgestellten Personen – unter den Voraussetzungen des § 15 BEEG Anspruch auf Elternzeit. Erforderlich ist ein pers…
Elternzeit und Elterngeld
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Das Bundeselterngeldgesetz, das seit 1.1.2007 in Kraft ist, gilt für alle Kinder, die ab diesem Datum geboren sind. Alle davor geborenen Kinder fallen noch unter das Bundeserziehungsgeldgesetz. Anders ist dies bei der Elternzeit. Die Neuregelung…
Vergütung - Urlaubsanspruch bleibt erhalten
LohnPraxis-Weblog / Hat einer Ihrer Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, müssen Sie ihm den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Jahr gewähren (§ 17 Absat…
Vergütung: Frist für Resturlaub nach Elterzeit
LohnPraxis-Weblog / Entstehen einem Ihrer Mitarbeiter vor oder während seiner Elternzeit Urlaubsansprüche, muss er den Urlaub spätestens im Jahr nach dem Ende der Elternzeit nehmen. Das gilt auch dann, wenn der Beschäftigte sofort die nächste El…
Arbeitsrecht: Betriebsrat entscheidet mit
LohnPraxis-Weblog / Ihre Mitarbeiter können von Ihnen verlangen, in Teilzeit beschäftigt zu werden, solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dieser Anspruch bezieht sich sowohl auf den Umfang der Beschäftigung als auch auf die Lage der Ar…
Urlaubsabgeltung und Elternzeit
JuracityBlog / Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urla…
