Arbeitsrecht: Abmahnung vor fristloser Kündigung
am 06.11.2007 von http://www.lohn-praxis.netTätigt ein Mitarbeiter einen privaten Einkauf auf Rechnung Ihres Unternehmens, dürfen Sie ihm nicht automatisch fristlos kündigen. Sie müssen den Beschäftigten erst abmahnen, entschied jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 22 Ca 8632/06). Damit gaben die Richter einem …
Arbeitsrecht: Mundraub ist kein Kündigungsgrund
LohnPraxis-Weblog / Erschleicht sich einer Ihrer Mitarbeiter Sozialleistungen Ihres Unternehmens von geringem Wert, dürfen Sie ihn deswegen nicht entlassen. Ein solcher Pflichtverstoß rechtfertigt allenfalls eine Abmahnung. So hat das Arbeitsgericht Frankfurt…
Arbeitsrecht: Diebstahl geringwertiger Dinge rechtfertigt Kündigung
LohnPraxis-Weblog / Klaut ein Mitarbeiter Eigentum Ihres Unternehmens, dürfen Sie ihn fristlos entlassen. Auch wenn es sich um einen Gegenstand von geringem Wert handelt, können Sie das Beschäftigungsverhältnis außerordentlich beenden. Vor dem A…
Arbeitsrecht - Auch Pausenbier müssen Sie erst abmahnen
LohnPraxis-Weblog / Trinkt ein Busfahrer am Arbeitsplatz Alkohol, können Sie ihm nicht automatisch fristlos kündigen. Sie müssen auch hier in jedem Einzelfall überprüfen, ob Sie den Mitarbeiter nicht vorher zur Warnung hätten abmahnen m…
Arbeitsrecht: Bei Verdachtskündigung müssen Sie den Mitarbeiter anhören
LohnPraxis-Weblog / Ihren Mitarbeiter dürfen Sie nicht nur wegen einer vollendeten Tat fristlos entlassen, sondern auch bei schwerwiegendem Verdacht einer Straftat oder einer anderen schweren Pflichtverletzung. Bevor Sie die Kündigung aussprechen, müssen…
Kündigung auch bei unentschuldigtem Fehlen erst nach Abmahnung
advobLAWg / Einem Arbeitnehmer darf auch bei mehrwöchigem unentschuldigten Fehlen nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am 2. Februar 2005 (AZ: 22 Ca 8289/04). Es gab damit der Klage eines Metzgers statt, der nac…
ArbG Frankfurt a.M.: Privatkauf auf Firma nicht immer Kündigungsgrund
JuracityBlog / Das ArbG Frankfurt am Main hat sich im Urteil vom 17.10.2007 - Az.: 22 Ca 8632/06 - mit der Frage befaßt, ob Privatkäufe eines Arbeitnehmers auf Rechnung des Arbeitgebers in der Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigen. (more...)…
