Arbeitsrecht: Abmahnung unberechtigt auch bei nur einem falschen Vorwurf

Ist in einer Abmahnung mit mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch, muss das Schreiben aus der Personalakte entfernt werden. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 10 Sa 197/05). Das LAG hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz auf und gab der Klage eines Arbeitnehmers statt. Dieser hatte sich gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers gewandt, die er für unberechtigt hielt. Der Arbeitgeber hatte unter anderem kritisiert, dass der Kläger sich zwar für ein Seminar angemeldet, aber die Teilnahme vergessen habe. Dadurch sei dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entstanden, da es die Teilnahmegebühr habe bezahlen müssen. Tatsächlich hatte der Veranstalter jedoch dem Arbeitgeber die Seminarkosten zurückgezahlt. Da in der Abmahnung da…

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Themen: Mainz , Pfalz

Erschienen 28. November 2005 auf http://info.folkertjanke.de.

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