Arbeitsrecht 2006 Teil 1

Steuerfreiheit von Abfindungen

Steuerliche Freibeträge für Abfindungen, Übergangsgelder und Heirats- und Geburtshilfen des Arbeitgebers werden ab 2006 gestrichen. Teils gilt eine längere Übergangsfrist. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sieht eine Übergangsregelung bei der Besteuerung von Abfindungen die Weiteranwendung der bisherigen Steuerbefreiung vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung im Jahr 2007 zufließt.

Diese Übergangsfrist gilt auch für die Fälle, in denen eine Kündigungsschutzklage vor dem 01.01.2006 erhoben wird. Es muss also noch nicht über die Klage entschieden sein. Außerdem bleibt in diesem Zusammenhang die sog. Fünftel-Regelung erhalten (Verteilung der Zahlung über fünf Jahre).

Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer

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Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 23. Dezember 2005 auf http://www.recht-blog.com.

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