Arbeitsplatz und Internetnutzung

Viele Arbeitnehmer haben an ihrem Arbeitsplatz einen Zugang zum Internet. In vielen Bereichen ließe sich die tägliche Arbeit anders auch nicht verrichten. Doch was ist, wenn der Arbeitnehmer den Internetanschluss auch zu privaten Zwecken nutzt? Etwa zur Abfrage der privaten Mails? immer häufiger kommen Fälle vor die Arbeitsgerichte, in denen über die Wirksamkeit einer häufig auch fristlosen Kündigung wegen verbotener Internetnutzung gestritten wird. Das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 ) steht auf dem Standpunkt, dass ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten mit einer zeitlich sehr intensiven Privatnutzung des Internets verletzt. Dies gilt selbst dann, wenn die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten wurde. Allerdings kommt es immer auf eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalles an. In diesem Zusammenhang ist ein heute bekanntgewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ( LAG Rheinland Pfalz 6 Sa 682/09 ) zu sehen. Das LAG gab der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt, der entgegen einer von ihm unterschriebenen Mitarbeitererklärung wiederholt das Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken genutzt hatte. Das LAG hielt die Kündigung nicht für gerechtfe…

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Themen: Bundesarbeitsgericht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 27. April 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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