DGB will Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausweiten
Reuters | 14. Juli 2009 — Berlin (Reuters) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will den Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtern, um mehr Erwerbslose…
Berlin (Reuters) - Das Bundesarbeitsministerium hat einen Vorstoß der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgewiesen, bestimmte Hartz-IV-Empfänger auf Dauer zu privilegieren.
"Momentan gibt es dazu keine Pläne", sagte eine Sprecherin von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am Montag in Berlin. Sie reagierte damit auf einen Vorschlag von BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt, das Arbeitslosengeld II stärker daran zu koppeln, wie lange ein Hartz-IV-Empfänger Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. "Sie sollten im System in irgendeiner Form dauerhaft privilegiert werden gegenüber denjenigen, die ihr Leben lang Transferleistungen bezogen haben", forderte Alt in einem Interview der Zeitung "Die Welt".
Auch CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla lehnte den Vorschlag ab: "Wir sind der festen Überzeugung, dass es keiner weiteren Änderungen bedarf."
Hartz-IV-Bezieher, die zuvor als Arbeitnehmer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, werden bisher nur für die Dauer von zwei Jahren bessergestellt. Wenn ihr Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I erloschen ist und sie auf das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bekommen sie für zwei Jahre einen Zuschlag auf den Hartz-IV-Regelsatz von derzeit monatlich 359 Euro. Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr bis zu 160 Euro monatlich für Alleinstehende (320 Euro für Paare), im zweiten Jahr höchstens 80 (160) Euro. Für jedes Kind steigt der Zuschlag um bis zu 60 Euro im ersten und um bis zu 30 Euro im zweiten Jahr.
BA-Vorstand Alt schlug zudem vor, die Erstattung der Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher zu pauschalieren. Bisher werden die tatsächlichen Kosten bis zu einer bestimmten Höhe voll erstattet. "Wir beobachten, dass sich die Wohnkosten in Richtung der Mietobergrenze bewegen", sagte Alt. Würden die Kosten der Unterkunft regional pauschaliert, habe jeder Hartz-IV-Bezieher einen Anreiz, günstiger zu wohnen, da er einen möglichen Überschuss in der eigenen Tasche behielte.
Erschienen 13. Juli 2009 bei http://www.reuters.com.
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