Arbeitsmarkt: Konjunkturmotor Filesharing-Abmahnung?

Aktuell fragt sich Kollege Stadler vom Internet-Law Blog, ob die Kanzlei Waldorf Frommer, die seit Jahren für einige der renommierteren Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen in P2P-Filesharing-Netzwerken abmahnt, personell ”aufgerüstet” habe. Hintergrund ist die schnelle Reaktion auf eines seiner Schreiben. Bestätigen kann ich, dass die “Waldorfs” schon immer zu den Flinkeren gehörten.

Auch tauchten schon vor geraumer Zeit neue Namen auf dem Briefkopf der Sozietät auf und aus “Waldorf” wurde “Waldorf Frommer“. Augenscheinlich ein normaler Wachstumsprozess im anwaltlichen Sozietätsleben.

Wer ein wenig den “Filesharing-Acker” bestellt, der wird wissen, dass die “Waldorfs” zu den wenigen Kanzleien aus der Riege der Filesharing-Abmahn-Kanzleien gehören, die auch mal von sich aus zum Telefonhörer greifen, um weitere Details zum Sachverhalt in Erfahrung zu bringen. Man könnte das mit “aktiven Schadensmanagement” vergleichen wie es im Versicherungsjargon heißt. So rufen mich dann immer mal wieder Kollegen an und fragen nach, “ob das normal sei”. Was ist heutzutage schon “normal”? Die meisten sind es im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen gewohnt, dass zeitlich verzögerte Reaktionen (mitunter über Jahre gezogen) erfolgen. Wer seinen Mandanten aufgrund einiger bearbeiteter Filesharing-Fälle “garantiert”, in der Sache werde dieser nie wieder etwas hören, der wird auch gerne mal nach 1 – 2,9 Jahren eines besseren belehrt. In der Mischkalkulation mag es dann bei dem ein oder anderen möglicherweise wieder aufgehen. Ob das dann eine gute Beratung war, steht auf einem anderen Blatt.

Bei Heise.de konnte man anlässlich des Branchenforums im Newsticker nachlesen, dass sich Kollege Waldorf mit seiner Sozietät “ klar” von den entsprechenden schwarzen Schafen unserer Zunft “abgrenzt”; so die Heise Berichterstattung. Wenn man einmal bedenkt, dass der P2P-Zwangslizenzmarkt inzwischen hart umkämpft ist und alle paar Tage ein neuer “Mitspieler” (anwaltlich versichert oder mit “ich-darf-alles-gegen-alle-Rechtsverletzter-machen”-Vollmachtskopie) im Auftrag irgendeines (behaupteten) Rechtsinhabers und/ oder Ermächtigten P2P-Urheberrechtsverletzungen abmahnt, könnte man eigentlich meinen, dass kaum noch Wachstumspotential gegeben ist und auch die altbekannten Kanzleien Einbrüche zu verzeichnen haben.

Was sich feststellen lässt, ist der Umstand, dass derweil bei der Kanzlei Waldorf Frommer GbR – und das dürfte bislang nicht allzu bekannt sein - 49 Rechtsanwälte ihren Kanzleisitz gemeldet haben. Das Ergebnis bekommen Interessierte ausgeworfen, die in der Suchmaske des Mitgliederverzeichnisses der RAK München die Kanzlei-Adresse eingeben. 49 Rechtsanwälte gemeldet unter “Kzl. Waldorf Frommer GbR”.

Das reicht doch glat……

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Themen: Abmahnung , Filesharing , P2p-netzwerke , Anwaltsalltag

Erschienen 2. November 2010 auf http://www.palawa.de.

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Waldorf und Stadler ;-)

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