Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Sozialgericht Koblenz hält Änderung für verfassungswidrig
am 13.01.2007 von http://blog.juracity.de
Der Blog von Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser berichtete vor dem 31.12.2006 bereits über die Gesetzesänderung mit rückwirkendem Ausschluß und die dadurch bestehenden Bedenken im Hinblick auf den Vertrauensschutz der Betroffenen (>> zum Beitrag im FelserBlog).
Wir erinnern uns: Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) wurde auch langjährig Selbständigen die Möglichkeit gegeben, der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beizutreten, sofern sie bestimmte Vorversicherungszeiten aufzuweisen hatten. Der entsprechende Antrag konnte nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2006 gestellt werden.
Diese Möglichkeit wurde für Selbständige, die ihre Tätigkeit vor dem 1.1.2004 aufgenommen hatten, durch das SGB II Fortentwicklungsgesetz vom 20.7.2006 rückwirkend zum Ablauf des 31.5.2006 wieder gestrichen. Die Änderung wurde im Gesetzgebungsverfahren erstmals am 31.5.2006 zur Sprache gebracht. Damit wurde den Betroffenen ohne jede Vorankündigung und Reaktionsmöglichkeit die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, von einem Tag auf den anderen wieder genommen.
Diese überraschende und rckwirkende Regelung verstößt nach Auffassung des Sozialgerichts Koblenz gegen Artikel 2 Abs 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem rechtsstattlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Übergangsregelungen dürften nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Sozialgericht angeschlossen …
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