Sprechbewegungen
kanzlei-hoenig.de | 15. Mai 2010 — An der Kreuzung Danziger Str. / Prenzlauer Allee, wurde er durch einschalten des Blaulichts angehalten und überprüft. Der Bes…
Ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG kann nicht unmittelbar auf Arbeitslose übertragen werden, steht mithin einem Arbeitslosengeldanspruch der werden Mutter nicht entgegen.
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. September 1999 ausgeführt, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls bei der Anwendung des § 11 MuSchG die Annahme eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs 1 MuSchG und einer Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft gegenseitig ausschließen. Der gegen den Arbeitgeber gerichtete Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG setzt also voraus, dass allein das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot einer Beschäftigung der Schwangeren entgegensteht, was nur bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf zutrifft und die gesunde Schwangere während der Unterbrechung der Beschäftigung aus Gründen der Gefahrenvorsorge sichert.
In der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 9. September 1999 ist aber die Frage nicht erörtert worden, inwieweit das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG überhaupt auf schwangere Arbeitslose anzuwenden ist. Auch in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 2003, unterscheidet sich aber in seinen tatbestandlichen Voraussetzungen deutlich von einem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG.
Nach § 3 Abs 1 MuSchG dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind “bei Fortdauer der Beschäftigung” gefährdet sind. Mithin setzt das Beschäftigungsverbot ein fortdauerndes Beschäftigungsverhältnis voraus. Dies wird auch durch § 1 Abs 1 MuSchG verdeutlicht, wonach dieses Gesetz “für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen” gilt. Als “Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter” erfasst das MuSchG somit nicht die erwerbslosen Frauen. Die im BSG-Urteil vom 9. September 1999 zitierte krankenversicherungsrechtliche Rechtsprechung und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht beschäftigen sich demgemäß auch nur mit Ausgleichsansprüchen bei laufendem Beschäftigungsverhältnis, nicht jedoch mit den Auswirkungen eines Beschäftigungsverbots für eine schwangere Arbeitslose.
Das Bundessozialgericht geht nach erneuter Prüfung davon aus, dass ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG nicht unmittelbar auf Arbeitslose übertragen werden kann. Denn § 3 Abs 1 MuSchG stellt darauf ab, ob eine Gefährdung bei Fortdauer der Beschäftigung besteht. Es geht also um den Zusammenhang zwischen der Fortdauer der Beschäftigung und der Gefahr für Leben oder Gesundheit. Dabei kann die Gefahr von einer Beschäftigung ausgehen, die Beschäftigung kann aber auch an sich ungefährlich sein und die Gefahr von der individuellen gesundheitlichen Konstitution der Frau ausgehen. Ein Beschäftigungsverbot bewirkt lediglich, dass der Arbeitgeber die betreffend…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.
kanzlei-hoenig.de | 15. Mai 2010 — An der Kreuzung Danziger Str. / Prenzlauer Allee, wurde er durch einschalten des Blaulichts angehalten und überprüft. Der Bes…
arbeit-familie.de | 4. September 2011 — LAG Köln, Urteil vom 16.05.2011, 2 Sa 1276/10 Ein Arbeitnehmer erkrankt über einen längeren Zeitraum. Eine Schwerbehi…
markenrecht24.de | 20. Februar 2011 — In der Cotto-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Besch. v. 28.01.2011, Az. 28 W (pat) 120/10 – Cotto) beschäftigt sich d…
RA J. Melchior, Wismar | 5. Februar 2008 — Es geht um einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung. Die Gegnerin behauptet, der Mandant sein ohne anzuhalten in den Kreuzungsber…
Betriebsrat Blog | 3. November 2011 — Eine Auseinandersetzung über angeordnete Überstunden hatte in einem Betrieb in Rheinland-Pfalz unschöne Folgen: Ein Betriebsr…
beck-blog | 30. Juni 2010 — Nachdem es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, die notwendigen Folgerungen aus dem "Kücükdeveci"-Urteil des EuGH…
Internet-Law | 2. November 2010 — Die zuständigen Ausschüssen des Bundesrats fordern in zahlreichen Punkten eine Nachbesserung des neuen Entwurfs der Bundesregie…
Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Die Streichung des Weihnachtsgeldes f??r Telekom-Beamte ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig, weswe…
Rechtslupe | 27. Januar 2009 — Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn die schwangere …
Andere Ansicht | 3. Juli 2010 — Besteht bei einer arbeitslosen Schwangeren trotz Beschäftigungsverbot keine Arbeitsunfähigkeit ist die für einen Anspruch auf …